Die Stadt Fellbach ist Eigentümer eines innerstädtischen Areals. Sie sucht einen Partner (Investor), um mit diesem auf dem Areal durch das Projekt „Urbanes Wohnen im Zentrum“ günstigen Wohnraum zu realisieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Fellbach – Investorenprojekt „Urbanes Wohnen im Zentrum“
2179/2018
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wohnungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Fellbach ist Eigentümer eines innerstädtischen Areals. Sie sucht einen Partner (Investor), um mit diesem auf dem Areal durch das Projekt „Urbanes...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Fellbach ist Eigentümer eines innerstädtischen Areals. Sie sucht einen Partner (Investor), um mit diesem auf dem Areal durch das Projekt „Urbanes Wohnen im Zentrum“ günstigen Wohnraum zu realisieren.
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Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fellbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Das zentrumsnah gelegene ehemalige Hallenbadgelände – heute in weiten Teilen versiegelt – soll als lebendiges, urbanes Wohnquartier entwickelt werden, das...”
Beschreibung der Beschaffung
Das zentrumsnah gelegene ehemalige Hallenbadgelände – heute in weiten Teilen versiegelt – soll als lebendiges, urbanes Wohnquartier entwickelt werden, das sich in Höhenentwicklung und Körnung (Typologie) in die umgebende Bebauungsstruktur einfügt und eine hohe Wohnzufriedenheit und Identifikation mit dem Quartier ermöglicht. Zulässig ist eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 6500 – 7000 m; dabei sind 2-4 Geschosse mit einem Hoch-punkt zur Wichernschule denkbar; es sind Satteldächer vorzusehen.
Mit familiengerechten Wohnformen bzw. Wohnungsgrundrissen und barrierefreien Wohnun-gen sowie Angeboten für ältere Mitbürger entsteht ein gemischtes Quartier mit Angeboten für alle Generationen. Ein Anteil von mindestens 30 % kostengedämpftem Wohnungsbau (33 % unter Vergleichsmiete) wird dabei berücksichtigt. Ein höherer Anteil wird positiv bewertet.
Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung und ergänzenden Mobilitätsangeboten kann das neue Innenstadtquartier mit gemeinschaftlicher Quartiersgarage autofrei gestaltet werden. Die innenliegenden Freiflächen können sowohl als gemeinschaftlich nutzbare Grünbereiche allen Bewohnern offen stehen als auch als einzelne den Wohnungen zur Verfügung stehende private Bereiche genutzt werden.
Dem Investor soll das zu bebauende Areal weit überwiegend mittels Erbbaurecht zur Verfügung gestellt werden (Erbbaurechtsdauer 55 Jahre; Möglichkeiten zur Verlängerung bestehen grundsätzlich). In einem Gebäude ist die Realisierung von 8-10 Eigentumswohnungen möglich. Hierfür überlässt die Stadt Fellbach dem Investor einen Teil des Areals mittels Veräußerung.
Die Stadt Fellbach erhält für einen Teil der zu errichtenden Wohnungen „Belegungsrechte“.
Der Investor hat die Planung, Errichtung, Finanzierung und spätere Vermietung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes Risiko zu realisieren.
Ziel des bevorstehenden Verfahrens ist die Auswahl des Investors mit dem besten Entwurfs- und Nutzungskonzept in Verbindung mit dem besten wirtschaftlichen Konzept für das neu zu errichtende Wohnquartier.
Die näheren Einzelheiten, die Grundlage der Angebotserstellung und der anschließenden Verhandlungen sind, ergeben sich aus den Angebotsunterlagen, die den im Rahmen des nun stattfindenden Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 660
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags soll nach Ende der Grundlaufzeit grundsätzlich möglich sein.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1) Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2) Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3) Stufe:
Schließlich wird anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenzen gemäß Ziff. III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für den Fall, dass nach vorstehendem Bewertungsschema mehr als die maximal zur Angebotsabgabe aufzufordernde Anzahl an Bewerbern als gleich geeignet bewertet wird, werden Bewerber mit höherer Immobilienfläche im Bestand (vermietete Fläche) bevorzugt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB / § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A.
(3) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit der Vermietung von Wohnraum
(2) Eigenerklärung zur aktuellen Anzahl der vermieteten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit der Vermietung von Wohnraum
(2) Eigenerklärung zur aktuellen Anzahl der vermieteten Immobilienfläche im Bestand des Bewerbers
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärungen zu Referenzen über vergleichbare Immobilienprojektentwicklungsleistungen in den zurückliegenden 10 Jahren” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachweis mindestens einer Referenz über die Projektentwicklung eines innerstädtischen Wohnungsbauprojektes (abgeschlossen oder laufend, wobei sich das...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachweis mindestens einer Referenz über die Projektentwicklung eines innerstädtischen Wohnungsbauprojektes (abgeschlossen oder laufend, wobei sich das Projekt mind. im Stadium der LPH 5 nach HOAI befinden muss) mit einem Investitionsvolumen von mindesten 10 Mio. EUR und einer Bruttogeschossfläche von mindestens 4000 m ohne Tiefgarage in den zurückliegenden 10 Jahren (Projektbeginn nicht vor dem 1.1.2008).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYJGX
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 172-389754 (2018-09-05)