Die Stadt Fürth plant die Generalsanierung und Erweiterung des Helene-Lange-Gymnasiums. Neben der Generalsanierung des Bestandsgebäudes aus den 70 Jahren (inkl. Teilabriss und Wiederaufbau) sind 2 Erweiterungsneubauten sowie notwendige Ersatzcontainer für die Bauzeit zu planen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-02.
Ergänzende Angaben (2018-03-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Fürth – Gebäudewirtschaft – Neubau / Gebäudeunterhalt
Postanschrift: Hirschenstraße 2
Postort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Fürth – Rf. V – Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 911974-3131📞
E-Mail: vergabestelle@fuerth.de📧
Fax: +49 911974-3139 📠
Region: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://my.vergabe.bayern.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Fürth, Generalsanierung Helene-Lange-Gymnasium, Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013
17-0056”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Fürth plant die Generalsanierung und Erweiterung des Helene-Lange-Gymnasiums. Neben der Generalsanierung des Bestandsgebäudes aus den 70er Jahren...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Fürth plant die Generalsanierung und Erweiterung des Helene-Lange-Gymnasiums. Neben der Generalsanierung des Bestandsgebäudes aus den 70er Jahren (inkl. Teilabriss und Wiederaufbau) sind 2 Erweiterungsneubauten sowie notwendige Ersatzcontainer für die Bauzeit zu planen.
Hierfür sind die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI (2013) zu vergeben.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 025-053786
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Alter Wert
Text: Ergänzend:
Neuer Wert
Text:
“Die Nachweise und Unterlagen sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Nachforderung von Nachweisen und / oder Unterlagen bzw. zu deren...”
Text
Die Nachweise und Unterlagen sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Nachforderung von Nachweisen und / oder Unterlagen bzw. zu deren Vervollständigung erfolgt nicht (§ 56Abs. 2 Satz 2 VgV).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Alter Wert
Text: Ergänzend:
Neuer Wert
Text:
“Die Nachweise und Unterlagen sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Nachforderung von Nachweisen und / oder Unterlagen bzw. zu deren...”
Text
Die Nachweise und Unterlagen sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Nachforderung von Nachweisen und / oder Unterlagen bzw. zu deren Vervollständigung erfolgt nicht (§ 56Abs. 2 Satz 2 VgV).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Alter Wert
Text: Ergänzend
Neuer Wert
Text:
“Die Nachweise und Unterlagen sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Nachforderung von Nachweisen und / oder Unterlagen bzw. zu deren...”
Text
Die Nachweise und Unterlagen sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine Nachforderung von Nachweisen und / oder Unterlagen bzw. zu deren Vervollständigung erfolgt nicht (§ 56Abs. 2 Satz 2 VgV).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Alter Wert
Datum: 2018-03-06 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2018-03-20 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Alter Wert
Datum: 2018-03-26 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2018-03-27 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Ziff. 4
Alter Wert
Text: Freitag, 23.2.2018, 09.00 Uhr
Neuer Wert
Text: Freitag, 9.3.2018, 12.00 Uhr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Alter Wert
Text: Ergänzend zu Ziff. 1 bis 4
Neuer Wert
Text:
“5. Die Nachweise und Unterlagen gemäß III.1.1) ff. sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Teilnahmeanträge die unvollständig eingereicht...”
Text
5. Die Nachweise und Unterlagen gemäß III.1.1) ff. sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Teilnahmeanträge die unvollständig eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Nachweisen und / oder Unterlagen bzw. zu deren Vervollständigung erfolgt nicht (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV).
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Quelle: OJS 2018/S 045-099264 (2018-03-02)