Auftragsbekanntmachung (2018-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Vermögensbetrieb der Stadt Goch vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Postanschrift: Jurgensstraße 6
Postort: Goch
Postleitzahl: 47574
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Martina Haberhausen
Telefon: +49 211/43077-127📞
E-Mail: haberhausen@kommunalagenturnrw.de📧
Fax: +49 211 / 43077-22 📠
Region: Kleve🏙️
URL: http://www.kommunalagenturnrw.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24792618🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Goch – Straßenreinigung
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste📦
Kurze Beschreibung: Straßenreinigung in der Stadt Goch
1️⃣
Ort der Leistung: Kleve🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Goch
Beschreibung der Beschaffung: Straßenreinigung in der Stadt Goch
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2023, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2023, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit am 31.12.2022 gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Handelsregisterauszug aktuell Entsorgungsfachbetrieb (vollständige Liste: siehe Auftragsunterlagen)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-20
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-21
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffentlichkeit ist nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 1472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 154-353454 (2018-08-09)