Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A) Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Aussschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB (siehe Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag);
B) Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge mithilfe der Bewertungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen / Bewerbungsunterlagen Eignung –Kriterien zur Auswahl der Bewerber).
Im Einzelnen werden dadurch folgende Kriterien bewertet:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. VgV § 46:
1) Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (ggf. der die Leistung erbringenden Niederlassung; Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigte umzurechnen).
0-5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung: 1 Person = 1 Punkt, 1,5 Personen = 2 Punkte, 2 Personen = 3 Punkte, 2,5 Personen = 4 Punkte, ab 3 Personen = 5 Punkte.
(Angabe in Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung EEE, Anlage 1 zum Teilnahmeantrag).
2) Planung und Ausführung von Projekten vergleichbarer Größe, Leistungen gem. HOAI § 34 ff, Leistungsphasen 1- 9.
0-5 Punkte x Gewichtung 20.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellten Projekten nach Projektkosten KG 300 und 400 einschl. MwSt. in Euro.
Bewertung: unter 0,5 Mio. = 0 Punkte, ca. 0,6 bis 1 Mio. = 1 Punkt, ca. 1,1 bis 1,5 Mio. = 2 Punkte, ca. 1,6 bis 2,0 Mio. = 3 Punkte, ca. 2,1 bis 2,5 Mio. = 4 Punkte, ab ca. 2,6 Mio. = 5 Punkte.
Bewertung: Punkte = (Bewertung Projekt A + Bewertung Projekt B) / 2.
(Siehe Referenzliste, Anlage 2 zum Teilnahmeantrag).
Eignung gem. VgV § 75 (5):
3) Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen gem. HOAI § 34 ff. Leistungsphasen 1-9.
Bewertung von 2 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellten Projekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen nach gestalterischer Qualität und Funktionalität der Architektur (70 %) sowie Fachkunde und Zuverlässigkeit des Büros (30 %).
Bewertung mit 0-5 Punkten x Gewichtung 60:
0 = keine Angabe, 1 = mangelhaft, 2 = unterdurchschnittlich, 3 = durchschnittlich, 4 = überdurchschnittlich, 5 = hervorragend.
(Siehe spezielle Referenzen, Anlage 3 zum Teilnahmeantrag).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV.