Die Stadt Haldensleben, Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Haldensleben, OT Süplingen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK III-ELER gefördert. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe sind die Leistungsphasen 4 bis 9 nach HOAI § 55. Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 179.118,80 € brutto (Kostengruppe 410 bis 430 nach DIN 276) ist einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Haldensleben
Postanschrift: Markt 20-22
Postort: Haldensleben
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@haldensleben.de📧
Region: Börde🏙️
URL: http://www.haldensleben.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Haldensleben_Leistungen der Planung Technische Ausrüstung AG 1-3
StadtHDL_Planung TGA AG 1 bis 3”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Haldensleben, Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus der Kindertagesstätte...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Haldensleben, Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus der Kindertagesstätte „Wirbelwind" in Haldensleben, OT Süplingen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK III-ELER gefördert. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe sind die Leistungsphasen 4 bis 9 nach HOAI § 55. Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung sofort und voll umfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 179 118,80 EUR brutto (Kostengruppe 410 bis 430 nach DIN 276) ist einzuhalten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 45 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Ort der Leistung: Börde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gartenweg 1
39343 Süplingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Haldensleben ist Träger der Kindertagesstätte in Süplingen. Der bestehende Kitakomplex ist für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit aktuellen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Haldensleben ist Träger der Kindertagesstätte in Süplingen. Der bestehende Kitakomplex ist für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit aktuellen pädagogischen Anforderungen nicht mehr geeignet.
Die Stadt Haldensleben beabsichtigt daher, die Errichtung eines Neubaus. Auf dem dafür vorgesehenen Grundstück befinden sich derzeit noch in Nutzung stehende Gebäude (Kindertagesstätte und Hort). Es ist vorgesehen die Gebäude während der Bauzeit zu nutzen und nach Fertigstellung des Neubaus abzubrechen. Der Abbruch ist Bestanteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe.
Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Anlagengruppe 1 bis 3 nach § 53 HOAI:
Leistungsphasen 4 bis 9, Grundleistungen nach Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Struktur der Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 71
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Preis (Gewichtung): 17
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Anlagengruppe 1 bis 3 nach § 53 HOAI:
Leistungsphasen 4 bis 9, Grundleistungen nach Anlage 15 (zu § 55 Absatz...”
Beschreibung der Optionen
Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Anlagengruppe 1 bis 3 nach § 53 HOAI:
Leistungsphasen 4 bis 9, Grundleistungen nach Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Stark iii - eler
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften werden zugelassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-279484
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: StadtHDL_Planung TGA AG 1 bis 3
Titel: Stadt Haldensleben_Leistungen der Planung Technische Ausrüstung AG 1-3
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Gödicke
Postort: Calvörde
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Börde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 45 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Die Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu...”
1) Die Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag zum maschinellen Ausfüllen kann als Word-Dokument unter I.3) heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seiten) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an;
(2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren. Die Z-Bau Unterlage ist unter der in II.2.4) genannten Adresse abrufbar;
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar;
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlags-kriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 018-038997 (2019-01-23)