Die Stadt Haldensleben, Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Haldensleben, OT Süplingen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK III-ELER gefördert. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe sind die Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI § 51. Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 1.331.775,85 EUR brutto (Kostengruppe 200 bis 400 nach DIN 276) ist einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: StadtHDL_Planung Tragwerk
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Haldensleben, Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Haldensleben, OT Süplingen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK III-ELER gefördert. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe sind die Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI § 51. Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 1.331.775,85 EUR brutto (Kostengruppe 200 bis 400 nach DIN 276) ist einzuhalten.
Die Stadt Haldensleben, Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus der Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Haldensleben, OT Süplingen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK III-ELER gefördert. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe sind die Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI § 51. Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 1.331.775,85 EUR brutto (Kostengruppe 200 bis 400 nach DIN 276) ist einzuhalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Börde
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-28 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 122-277334
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften werden zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 40 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Haldensleben ist Träger der Kindertagesstätte in Süplingen. Der bestehende Kitakomplex ist für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit aktuellen pädagogischen Anforderungen nicht mehr geeignet.
Die Stadt Haldensleben beabsichtigt daher, die Errichtung eines Neubaus. Auf dem dafür vorgesehenen Grundstück befinden sich derzeit noch in Nutzung stehende Gebäude (Kindertagesstätte und Hort). Es ist vorgesehen die Gebäude während der Bauzeit zu nutzen und nach Fertigstellung des Neubaus abzubrechen. Der Abbruch ist Bestanteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe.
Die Stadt Haldensleben beabsichtigt daher, die Errichtung eines Neubaus. Auf dem dafür vorgesehenen Grundstück befinden sich derzeit noch in Nutzung stehende Gebäude (Kindertagesstätte und Hort). Es ist vorgesehen die Gebäude während der Bauzeit zu nutzen und nach Fertigstellung des Neubaus abzubrechen. Der Abbruch ist Bestanteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe.
Gebäudeplanung nach § 51 HOAI:
Leistungsphasen 4 bis 6, Grundleistungen nach Anlage 14 (zu § 51 Absatz 6, § 52 Absatz 2) HOAI
Beschreibung der Optionen:
Tragwerksplanung nach § 51 HOAI:
Leistungsphasen 4 bis 6, Grundleistungen nach Anlage 14 (zu § 51 Absatz 6, § 52 Absatz 2) HOAI
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Stark iii - eler
Zusätzliche Informationen: Bietergemeinschaften werden zugelassen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gartenweg 1, 39343 Süplingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, ob Nachunternehmer eingesetzt werden;
2) Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt;
3) Nachweis des Berufsstandes durch Qualifikationsnachweis;
Eine genaue Beschreibung der Kriterien ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die nach Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung
Ingenieur/Tragwerksplaner berechtigt sind. Juristische Personen, deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf die hier
Verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der verantwortliche
Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung Ingenieru/Tragwerksplaner in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist die Berufsbezeichnung Ingenieru/Tragwerksplaner in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht. Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie Nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU ergeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das gemäß Punkt III.2.3 zu nennende Personal, welches die Ausführung des Auftrages verantwortlich sein soll, muss zur Leistungserbringung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Als Frist zur Vorlage der nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden ausgeschlossen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Die Vergabestelle wird fehlende Nachweise und Erklärungen auf Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV nachfordern. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Als Frist zur Vorlage der nachgeforderten Unterlagen gelten 7 Kalendertage, gerechnet nach dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung/Vervollständigung von Unterlagen, Nachweisen und/oder Erklärungen. Teilnahmeanträge, die selbst nach Ablauf der Frist nachgeforderter Unterlagen unvollständig sind, werden ausgeschlossen.
2) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen werden gemäß den in der Vergabeunterlagen angegebenen Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2) Die im Teilnahmeantrag abgeforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen werden gemäß den in der Vergabeunterlagen angegebenen Bepunktung und Gewichtung bewertet. Die drei Bewerber mit den höchten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die
— Referenz für Kita oder Schulgebäude, 24 Punkte Bewertung ausgewählter Eignungskriterien wird wie folgt durchgeführt:
Die genaue Bewertungstabelle ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen derart, dass eine objektive Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen derart, dass eine objektive Auswahl der einzuladenden Teilnehmer entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Losentscheid vorzunehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1) Die Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag zum maschinellen Ausfüllen kann als Word-Dokument unter I.3) heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
1) Die Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag zum maschinellen Ausfüllen kann als Word-Dokument unter I.3) heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben und in der in Ziffer IV.2.2 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seiten) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an.
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seiten) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an.
(2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren. Die Z-Bau Unterlage ist unter der in II.2.4) genannten Adresse abrufbar.
(2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren. Die Z-Bau Unterlage ist unter der in II.2.4) genannten Adresse abrufbar.
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 122-277334 (2018-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Haldensleben, Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus der Kindertagesstätte „Wirbelwind" in Haldensleben, OT Süplingen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK III-ELER gefördert. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe sind die Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI § 51. Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 1 331 775,85 EUR brutto (Kostengruppe 200 bis 400 nach DIN 276) ist einzuhalten.
Die Stadt Haldensleben, Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt, beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus der Kindertagesstätte „Wirbelwind" in Haldensleben, OT Süplingen. Die Maßnahme wird über die Richtlinie STARK III-ELER gefördert. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe sind die Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI § 51. Für die Maßnahme liegt bereits eine bewilligte Z-Bau-Unterlage vor, die umgesetzt werden soll. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sind bereits erbracht worden und kein Bestandteil der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Zur Sicherstellung der Termine wird erwartet, dass das Projektteam bei Beauftragung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Der Kostenrahmen in Höhe von 1 331 775,85 EUR brutto (Kostengruppe 200 bis 400 nach DIN 276) ist einzuhalten.
Gesamtwert des Auftrags: 40 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bietergemeinschaften werden zugelassen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gartenweg 1
39343 Süplingen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Struktur der Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 13
Preis (Gewichtung): 17
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-07 📅
Name: Ing.-gemeinschaft Günther + Schneider
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seiten) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an;
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seiten) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an;
(2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren. Die Z-Bau Unterlage ist unter der in II.2.4) genannten Adresse abrufbar;
(2) Unter der in Ziff. 1.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren. Die Z-Bau Unterlage ist unter der in II.2.4) genannten Adresse abrufbar;
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar;
(3) Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in elektronischer Form (E-Mail) an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – SALEG) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt 1.3 genannten Web-Seite einsehbar;
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im indikativen Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Zum Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,