Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird für die einzelnen Planungsgewerke jeweils anhand nachfolgender Kriterien bewertet
1) Objektplanung
Referenzen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 3 bis 8 vom Bewerber selbst erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Der Referenzzeitraum beträgt 10 Jahre. Bewertet werden die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien.
Die Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Planungs- und Beratungsanforderungen wird anhand von elf Aspekten gewertet (siehe Eignungsmatrix)
Vergleichbarkeit im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Baumaßnahmen anhand Herstellungskosten (KG 200 bis KG 700). Mindestanforderung: Herstellungskosten > 10 Mio. EUR.
Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte – § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) anhand Anzahl der Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure i.S.d. § 49 HBO. Mindestanforderung: 5,00 technische Fachkräfte
Qualitätssicherung: Zerfitizierung nach DIN ISO 9001 o.Ä.
Technische Ausstattung: Anzahl der CAD-Arbeitsplätze. Mindestanforderungen: für mind. 50 % der Berufsträger eigener CAD-Arbeitsplatz
2) Tragwerksplanung
Referenzen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) werden nur gewertet, wenn zumindest die Leistungsphase 3 bis 6 vom Bieter erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Jede Referenz muss mind. 3 von 8 Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI umfassen. Es werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 3 Referenzen gewertet.
Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Planungs- und Beratungsanforderungen anhand von vier Aspekten (siehe Eignungsmatrix)
Vergleichbarkeit im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Baumaßnahmen anhand der Herstellungskosten (KG 200 bis KG 700). Mindestanforderung: Herstellungskosten > 10 Mio. EUR.
Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte – § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Gewertet werden (beratende) Ingenieure. Mindestanforderung: 3,00 technische Fachkräfte
3) Planung technische Ausrüstung
Referenzen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) werden nur gewertet, wenn zumindest die Leistungsphase 3 bis 8 vom Bieter erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Bewertet werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 3 Referenzen.
Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Planungs- und Beratungsanforderungen. Die Referenzen werden anhand von vier Aspekten bewertet (siehe Eignungsmatrix)
Vergleichbarkeit im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Baumaßnahmen anhand der Herstellungskosten (KG 200 bis KG 700). Mindestanforderung: Herstellungskosten > 10 Mio. EUR.
Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Bewertet werden (beratende) Ingenieure. Mindestanforderung: 3,00 technische Fachkräfte.
Technische Ausstattung: Anzahl der CAD-Arbeitsplätze. Mindestanforderungen: für mind. 50 % der Berufsträger ein eigener CAD-Arbeitsplatz
4) Freianlagenplanung
Referenzen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) werden nur gewertet, wenn zumindest die Leistungsphase 3 bis 8 vom Bieter erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Bewertet werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten 3 Referenzen
Vergleichbarkeit im Hinblick auf den finanziellen Umfang der Baumaßnahmen anhand des Auftragswerts. Mindestanforderung: Auftragswert > netto 500 000 EUR.
5) Energiekonzept Planung
Bewertet werden anhand von Referenzen die Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung vergleichbarer innovativer technisch-baulicher Energiekonzepte, insbesondere im Hinblick auf die dazu erforderlichen Simulationen;
6) Digitalisierung-/IT-Planung
Bewertet werden anhand von Referenzen die Erfahrungen in der IT-Planung für Funk- Leitungsnetze und/oder in der Server und IT-Infrastrukturplanung.
Zu den Eignungskriterien, Zielerreichungsgrad und Erwartungshorizont wird auf die Eignungsmatrix verwiesen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.