Die Stadt Neuenstein schreibt Leistungen der Unterhaltsreinigung inklusive Grundreinigung und Sonderreinigung auf Abruf sowie Leistungen der Fensterreinigung für städtische Gebäude aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadt Neuenstein – Vergabe von Reinigungsdienstleistungen
1503/2018
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Neuenstein schreibt Leistungen der Unterhaltsreinigung inklusive Grundreinigung und Sonderreinigung auf Abruf sowie Leistungen der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Neuenstein schreibt Leistungen der Unterhaltsreinigung inklusive Grundreinigung und Sonderreinigung auf Abruf sowie Leistungen der Fensterreinigung für städtische Gebäude aus.
1️⃣
Ort der Leistung: Hohenlohekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuenstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Reinigungsdienstleistungen der Unterhalts- und Glasreinigung für ca. 10 städtische Gebäude, darunter eine Schule, zwei...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Reinigungsdienstleistungen der Unterhalts- und Glasreinigung für ca. 10 städtische Gebäude, darunter eine Schule, zwei Hallen und mehrere Kindergärten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es bestehen zwei Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden, EUR 100 000 für Schlüsselverlustschäden sowie EUR 250 000 für Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, das vergleichbare Leistungen der Unterhalts- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, das vergleichbare Leistungen der Unterhalts- und Fensterreinigung in Objekten mit einer Grundfläche von mindestens 10 000 m (Unterhaltsreinigung) sowie mindestens 4 000 m Fensterfläche zum Gegenstand hatte.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-02
12:05 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYSL9
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 128-291911 (2018-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Neuenstein schrieb Leistungen der Unterhaltsreinigung inklusive Grundreinigung und Sonderreinigung auf Abruf sowie Leistungen der Fensterreinigung...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Neuenstein schrieb Leistungen der Unterhaltsreinigung inklusive Grundreinigung und Sonderreinigung auf Abruf sowie Leistungen der Fensterreinigung für städtische Gebäude aus.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Neuenstein Schlossstraße 20 74632 Neuenstein Neuenstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Reinigungsdienstleistungen der Unterhalts- und Glasreinigung für ca. 10 städtische Gebäude, darunter eine Schule, 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Reinigungsdienstleistungen der Unterhalts- und Glasreinigung für ca. 10 städtische Gebäude, darunter eine Schule, 2 Hallen und mehrere Kindergärten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 128-291911
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1503/2018
Titel: Stadt Neuenstein – Vergabe von Reinigungsdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gäckle Gebäudemanagement GmbH
Postort: Weißbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hohenlohekreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYUFD
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 235-537897 (2018-12-04)