Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. benötigt, gemäß dem vorliegenden Generalentwässerungsplan, im Bereich der Mühlstraße Rückhaltevolumina von mindestens 2 500 m³. Zur Errichtung eines möglichen Regenrückhaltebeckens steht ein Grundstück mit ca. 1 800 m an der Ecke Mühlstraße/am Evangelienstein zur Verfügung, das oberirdisch weiterhin für einen Parkplatz genutzt werden muss. Eine weitere Möglichkeit zur Regenrückhaltung kann der Bau eines Stauraumkanals in der der Mühlstraße von der Ecke Am Evangelienstein bis zur Kreuzung Mühlstraße/Seelstraße darstellen. Entscheidungskriterium für die zur Ausführung kommenden möglichen Variante soll neben den Kosten vor allem auch die Bauzeit sein. Der Auftrag umfasst alle ingenieurtechnischen Planungsleistungen für die Ingenieurbauwerke und die gegebenenfalls nötigen technischen Anlagen der Maschinen- und Elektrotechnik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-22.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 6286
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. benötigt, gemäß dem vorliegenden Generalentwässerungsplan, im Bereich der Mühlstraße Rückhaltevolumina von mindestens 2 500 m³. Zur Errichtung eines möglichen Regenrückhaltebeckens steht ein Grundstück mit ca. 1 800 m
Vorläufige Kostenannahme Objektplanung RRB/Stauraumkanal 2 300 000 netto Objektplanung Verkehrsanlagen 460 000 netto Verfahrenstechnische Anlagen 250 000 netto Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. geht davon aus, dass die Planungsleistungen folgenden Honorarzonen zuzuordnen sind: Objektplanung RRB/Stauraum HZ 3 Objektplanung Verkehrsanlagen HZ 2 Technische Ausrüstung HZ 2 AG 7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt nach § 73 Abs. 3 VgV; 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB; 3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB; 4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB; 5) Nachweis der Berufszulassung nach § 44 Abs. 1 VgV 6) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO 7) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV: 8) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt. Unrichtige Auskünfte können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt nach § 73 Abs. 3 VgV; 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB; 3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB; 4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB; 5) Nachweis der Berufszulassung nach § 44 Abs. 1 VgV 6) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO 7) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV: 8) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt. Unrichtige Auskünfte können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung, ob sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient und dass ihm dann die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV); 2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (1 Punkt ab 40 000 EUR, 2 Punkte ab 80 000 EUR, 3 Punkte ab 120 000 EUR, 4 Punkte ab 160 000 EUR, 5 Punkte ab 200 000 EUR netto) (§ 45 Abs. 4 VgV); 3) Der Auftragnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssummen für Personenschäden mind. 1 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 0,3 Mio. EUR betragen (§ 45 Abs. 1 Ziffer 3 VgV). Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflichtversicherung zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung, ob sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient und dass ihm dann die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV); 2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (1 Punkt ab 40 000 EUR, 2 Punkte ab 80 000 EUR, 3 Punkte ab 120 000 EUR, 4 Punkte ab 160 000 EUR, 5 Punkte ab 200 000 EUR netto) (§ 45 Abs. 4 VgV); 3) Der Auftragnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssummen für Personenschäden mind. 1 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 0,3 Mio. EUR betragen (§ 45 Abs. 1 Ziffer 3 VgV). Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflichtversicherung zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung a) Angaben über die für das Projekt vorgesehene technische Leitung (§ 46 Abs. 3 Ziffer 6 VgV): Qualifikation des Projektleiters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 10 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 66,67 %; b) Qualifikation des Stellvertreters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 5 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 33,33 %.
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung a) Angaben über die für das Projekt vorgesehene technische Leitung (§ 46 Abs. 3 Ziffer 6 VgV): Qualifikation des Projektleiters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 10 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 66,67 %; b) Qualifikation des Stellvertreters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 5 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 33,33 %.
2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz für entsprechende Planungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Wertung unter „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“, Punkt 2);
3) Büroorganisation und Projektteam:
a) Angabe Referenzprojektliste des vorgesehenen Projektleiters (Vergleichbarkeit in Art und Umfang) (Projektnennung + schriftliche Erläuterung (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 4 Punkte, Nennung drittes Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)); Gewichtung 50,00 %;
a) Angabe Referenzprojektliste des vorgesehenen Projektleiters (Vergleichbarkeit in Art und Umfang) (Projektnennung + schriftliche Erläuterung (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 4 Punkte, Nennung drittes Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)); Gewichtung 50,00 %;
b) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Kosten, Termine, Qualität bzw. Standards), Gewichtung 50 %.
4) Besondere Befähigungsnachweise:
a) Aufführung von Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern in den letzten 5 Jahren (Projektnennung + schriftlicher Erläuterung (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)), Gewichtung 40 %;
a) Aufführung von Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern in den letzten 5 Jahren (Projektnennung + schriftlicher Erläuterung (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)), Gewichtung 40 %;
b) Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Bundes-/Landes-/EU-Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere Projektabwicklung und Verwendungsnachweis in den letzten 5 Jahren. (Projektnennung +schriftlicher Erläuterung (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)), Gewichtung 60 %;
b) Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (Förderverfahren auf Bundes-/Landes-/EU-Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere Projektabwicklung und Verwendungsnachweis in den letzten 5 Jahren. (Projektnennung +schriftlicher Erläuterung (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich)), Gewichtung 60 %;
5) Referenzprojekte (Gewichtung 40 %): Gewichtung je Referenz 50 % a) Beschreibung von einem Referenzprojekt im Bereich Neubau Regenrückhaltebecken in den letzten 5 Jahren (§ 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV), für die der Bewerber Planung Ingenieurbauwerke erbracht hat, mit Angabe folgender Informationen: Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer; Ansprechpartner); Projektbeschreibung in Wort und Bild; Bestätigung der Kostentreue im Referenzschreiben (keine Eigenerklärung gültig); Bestätigung der Termintreue im Referenzschreiben (keine Eigenerklärung gültig); anteilige Kosten des Bauwerks KGR 300 + 400 (mind. 2 000 T EUR netto); Angabe Stauraum (mind. 2 500 m
5) Referenzprojekte (Gewichtung 40 %): Gewichtung je Referenz 50 % a) Beschreibung von einem Referenzprojekt im Bereich Neubau Regenrückhaltebecken in den letzten 5 Jahren (§ 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV), für die der Bewerber Planung Ingenieurbauwerke erbracht hat, mit Angabe folgender Informationen: Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer; Ansprechpartner); Projektbeschreibung in Wort und Bild; Bestätigung der Kostentreue im Referenzschreiben (keine Eigenerklärung gültig); Bestätigung der Termintreue im Referenzschreiben (keine Eigenerklärung gültig); anteilige Kosten des Bauwerks KGR 300 + 400 (mind. 2 000 T EUR netto); Angabe Stauraum (mind. 2 500 m
Mindeststandards:
Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss bei jeder Referenz zwingend die Leistung über die Leistungsphasen 2-8, § 34 HOAI erbracht worden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Soweit bei den Bedingungen lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Soweit bei den Bedingungen lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.