Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Städt. Parkhäuser, Parkierungstechnik
01 ZV 200/18 L
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Parkplätze📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Ratingen beabsichtigt alle kommunalen Parkierungsanlagen mit einer neuen Parkierungstechnik auszurüsten.”
1️⃣
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe „Beschreibung der Beschaffung“ (nachfolgender Punkt II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Ratingen ist Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von 4 bestehenden Parkierungsanlagen:
— Wallpassage, Wallstraße, ca. 247 Stellplätze,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Ratingen ist Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von 4 bestehenden Parkierungsanlagen:
— Wallpassage, Wallstraße, ca. 247 Stellplätze,
— Medienzentrum, Grabenstraße, ca. 135 Stellplätze,
— Arkadenhof, Angerstraße, ca. 142 Stellplätze,
— ab Oktober 2018: Rathaus, Minoritenstraße, ca. 94 Stellplätze.
Diese 4 Anlagen sollen mit Parkierungstechnik versehen werden (3x Ersetzen, 1x neu).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität Kunde
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität Technik
Preis (Gewichtung): 80
Dauer
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Kundenkartenanbindung, alternative Bezahlmöglichkeiten, Rammschutz, Türleser, P-Transparent, Geldwertkarte, Videoanbindung, Drucker, Modul Fernwartung,...”
Beschreibung der Optionen
Kundenkartenanbindung, alternative Bezahlmöglichkeiten, Rammschutz, Türleser, P-Transparent, Geldwertkarte, Videoanbindung, Drucker, Modul Fernwartung, Modul Statistik, Zentraler Leitrechner/Entfall DAZ in Objekten, Gewährleistungserweiterung 5 Jahre, 10 000 Kurzparkertickets, 1 000 Transponderkarten, 1 000 UFH Tags.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Punkt II.2.7: Das Fertigstellungsende 31.1.2019 gilt mit Ausnahme der Parkierungsanlage Minoritenstraße. Für die Parkierungsanlage Minoritenstraße gilt...”
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt II.2.7: Das Fertigstellungsende 31.1.2019 gilt mit Ausnahme der Parkierungsanlage Minoritenstraße. Für die Parkierungsanlage Minoritenstraße gilt als Fertigstellungsende der 31.12.2018.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.
— Von den Unternehmen, deren Angebote in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.
— Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. 3 Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen,
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen,
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachfolgend aufgelistete Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— wenn zutreffend mit dem Angebot vorzulegen: Bietergemeinschaftserklärung (Formular...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nachfolgend aufgelistete Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
— wenn zutreffend mit dem Angebot vorzulegen: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU des VHB-NRW).
— wenn zutreffend mit dem Angebot vorzulegen: bei Nachunternehmen bzw. Verleihern von Arbeitskräften (Formular 532 EU und/oder Formular 533 EU des VHB-NRW).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-09
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-09
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf...”
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
— Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerberinnen sind nur bis 2.10.2018, 9.00 zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe Punkt I.3) eingestellt wurden.
— Das Angebot muss spätestens am 9.10.2018 um 9.00 in der Poststelle der Stadt Ratingen eingegangen sein. Später eingehende Angebot werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YJHP
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bez-reg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 171-388231 (2018-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Ratingen ist Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von vier bestehenden Parkierungsanlagen:
— Wallpassage, Wallstraße, ca. 247 Stellplätze,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Ratingen ist Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von vier bestehenden Parkierungsanlagen:
— Wallpassage, Wallstraße, ca. 247 Stellplätze,
— Medienzentrum, Grabenstraße, ca. 135 Stellplätze,
— Arkadenhof, Angerstraße, ca. 142 Stellplätze,
— ab Oktober 2018: Rathaus, Minoritenstraße, ca. 94 Stellplätze.
Diese vier Anlagen sollen mit Parkierungstechnik versehen werden (3x Ersetzen, 1x neu).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Kundenkartenanbindung, alternative Bezahlmöglichkeiten, Rammschutz, Türleser, P-Transparent, Geldwertkarte, Videoanbindung, Drucker, Modul Fernwartung,...”
Beschreibung der Optionen
Kundenkartenanbindung, alternative Bezahlmöglichkeiten, Rammschutz, Türleser, P-Transparent, Geldwertkarte, Videoanbindung, Drucker, Modul Fernwartung, Modul Statistik, zentraler Leitrechner/Entfall DAZ in Objekten, Gewährleistungserweiterung 5 Jahre, 10 000 Kurzparkertickets, 1 000 Transponderkarten, 1 000 UFH Tags.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 171-388231
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Skidata Deutschland GmbH
Postanschrift: Sonnenring 14
Postort: Altdorf
Postleitzahl: 84032
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landshut, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser...”
Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5Y3A8
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: vkrhld-k@bez-reg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 050-114623 (2019-03-07)