a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.had.de/ zur Verfügung gestellt. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der HAD-Webseite;
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt per E-Mail. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in Ihrem elektronischen Postfach nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind;
c) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über
https://www.had.de/ abgerufen werden können;
d) Der Bieter muss mit dem Angebot ein Umsetzungskonzept, eine Darstellung der Herangehensweise zum sofortigen Projekteinstieg sowie Kurz-Lebensläufe der maßgeblichen Projektbeteiligten einreichen. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen;
e) Mehrfachbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig;
f) Bei der Vorlage einer Erklärung von Dritten sind Fotokopien zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Original vom Bieter nachzufordern;
g) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen;
h) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 7.5.2018 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten;
i) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Verzeichnis der anderen Unternehmen) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.2.1 beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO;
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an;
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung;
l) Unser unternehmerisches Handeln ist geprägt von Integrität und Gesetzestreue.
Gleiches wünschen wir uns von unseren Geschäftspartnern und verweisen insoweit auf unseren Verhaltenskodex, der abrufbar ist unter www.sbev-frankfurt
m) Für die Erleichterung der Lesbarkeit der Ausschreibungsunterlagen wird bei der Personenbezeichnung die männliche Form verwendet. Mit dieser Formulierungswahl sind stets männliche und weibliche Personen gemeint.