Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Postanschrift: Schockenriedstr. 50
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Daniela Hesslinger-Rupp
Telefon: +49 7111874420📞
E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de📧
Fax: +49 7111874433 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: www.www.ssb-ag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtbahnlinie U6, 2. Teilabschnitt, Fasanenhof bis Flughafen/Messe; Überführung über die BAB A8”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“— Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, LPH 8- Bauoberleitung,
— besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlage 12 HOAI –...”
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 013 985 💰
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Stadtteil Fasanenhof
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 von Fasanenhof zum Flughafen/Messe überquert BAB A8 östlich der Anschlussstelle Stuttgart-Degerloch.
Die ca. 80 Meter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 von Fasanenhof zum Flughafen/Messe überquert BAB A8 östlich der Anschlussstelle Stuttgart-Degerloch.
Die ca. 80 Meter breite Autobahn weist im Bereich der geplanten Querung 2 Hauptfahrbahnen mit jeweils 3 Fahrsteifen plus -/bzw. Ausfädelungsstreifen sowie 2 Verteilerfahrbahnen mit jeweils 2 Fahrstreifen auf. Das Hauptfeld der Brücke überspannt die gesamte Verkehrsfläche stützen frei mit einem Netzwerkbogentragwerk.
Der Bogen lagert auf einer auskragenden, aufgelösten Widerlagerkonstruktion auf. Die Gesamtlänge des Brückenbauwerks beträgt ca. 130 m. Der 11,70 m breite, Überbau nimmt 2 Stadtbahngleise sowie die entsprechenden Sicherheitsräume auf. Die Fahrbahnplatte aus Stahlbeton ist längs- und quer vorgespannt. Die an den Überbaurändern angeordneten Bögen bestehen aus Stahl für die Hängerseile kommt der Werkstoff Carbon zum Einsatz. Die Widerlagerkonstruktionen bestehen teilweise aus vorgespannten Stahlbeton. Die Tiefgründungen bestehen aus Großbohrpfählen sowie Dauerankern zur Aufnahme von Zugkräften zur Verankerung der Widerlagerkonstruktion.
Die an das Brückenbauwerk angrenzenden Erddämme schließen durch eine Bewehrte-Erde-Konstruktion (KBE) mit einer Steilböschung (85 Grad) ab. Die entstehende Widerlagerkammer wird durch eine Schleppplattenkonstruktion überbrückt.
Der Bauablauf sieht eine Herstellung des Bogentragwerks in Seitenlage auf der Südseite der Autobahn vor.
Die Bogenbrücke soll mit Schwerlastmodultransportern während einer Vollsperrung der BAB A8 in die endgültige Lage verschoben werden.
Der gleis- und stadtbahntechnische Ausbau erfolgt durch die SSB.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Fragen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Auftraggeber: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Vergabestelle und verantwortlicher Ansprechpartner während der Leistungserbringung: Landeshauptstadt Stuttgart –...”
Zusätzliche Informationen
Auftraggeber: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Vergabestelle und verantwortlicher Ansprechpartner während der Leistungserbringung: Landeshauptstadt Stuttgart – Tiefbauamt
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 110-251599
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Stadtbahnlinie U6, 2. Teilabschnitt, Fasanenhof bis Flughafen/Messe; Überführung über die BAB A8”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWECO GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Str. 54
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: www.sweco-gmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lindleystr. 11
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 013 985 💰
“Die Bewerbungen sind in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Für die...”
Die Bewerbungen sind in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:
http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen/18-bekanntmachungen/275-bekanntmachung-stadt-stuttgart.html
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben.
Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßigauf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle (Frau Daniela Hesslinger, hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o.g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben/Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen der Vergabestelle, ob sie die fehlenden Angaben/Erklärungen bzw. Nachweise nachfordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben/Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen der Vergabestelle, ob sie die fehlenden Angaben/Erklärungen bzw. Nachweise nachfordert. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu den geforderten Eigenerklärungen nachzufordern.
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Quelle: OJS 2019/S 027-061115 (2019-02-04)