a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht;
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird das Angebot, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt;
c) Noch nicht bei
www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren;
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Im Übrigen wird auf die E-Mail Adresse unter I.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen;
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben;
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO);
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen;
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1 BB);
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet;
m) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen;
n) Die Auftraggeberin behält sich im Rahmen der Angebotsphase vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Des Weiteren wird die Reduktion der Anzahl der Bieter während dieser Phase vorbehalten.