Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen (Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: A 2018/10
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
(Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
(Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht;
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird das Angebot, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt;
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren;
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Im Übrigen wird auf die E-Mail Adresse unter I.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen;
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben;
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO);
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen;
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1 BB);
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet;
m) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen;
n) Die Auftraggeberin behält sich im Rahmen der Angebotsphase vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Des Weiteren wird die Reduktion der Anzahl der Bieter während dieser Phase vorbehalten.
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht;
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird das Angebot, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt;
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren;
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Im Übrigen wird auf die E-Mail Adresse unter I.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen;
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben;
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO);
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen;
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1 BB);
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet;
m) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen;
n) Die Auftraggeberin behält sich im Rahmen der Angebotsphase vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Des Weiteren wird die Reduktion der Anzahl der Bieter während dieser Phase vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
(Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Als Grundlage für den Leistungsumfang der Generalplanung, der Objektplanung von Verkehrsanlagen und weiterer optionaler Leistungen gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Stand 2013. Der Planungsauftrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI einschließlich aller zur Beurteilung der Trassenführung notwendigen Fachbeiträge.
Als Grundlage für den Leistungsumfang der Generalplanung, der Objektplanung von Verkehrsanlagen und weiterer optionaler Leistungen gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Stand 2013. Der Planungsauftrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI einschließlich aller zur Beurteilung der Trassenführung notwendigen Fachbeiträge.
Dieses sind zunächst in Lph.1 und 2 folgende Leistungen:
Der Auftragnehmer übernimmt die Funktion des Generalplaners und hat somit alle erforderlichen Leistungen zu erbringen, gegebenenfalls unter Bindung von Nachunternehmern. Die unter Punkt II.2.7) angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit einschlließlich Optionen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Funktion des Generalplaners und hat somit alle erforderlichen Leistungen zu erbringen, gegebenenfalls unter Bindung von Nachunternehmern. Die unter Punkt II.2.7) angegebene Laufzeit bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit einschlließlich Optionen.
Die Darstellung der Optionen folgt aus Ziffer II.2.11)
Es erfolgen Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen und Bauleistungen (voraussichtlich bis zu ca. 12 Vergaben (Aufteilung Teil bzw. Fachlose))
Die Leistungserbringung erfolgt unter Nutzung vorhandener digitaler Projektmanagementsysteme (zentrales Auftrags- und Abrechnungswesen, Termin- und Kostenplanung, Datenablage).
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle (Saale)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Siehe auch III.2.1) der Bekanntmachung
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), Kopie ausreichend; bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (Anlage 2 BB);
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), Kopie ausreichend; bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (Anlage 2 BB);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (Anlage 12 BB)
b) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf Planungsleistungen bei Verkehrsbauprojekten (Anlage 13 BB). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Ziffer 2 der Anlage 13 auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf Planungsleistungen bei Verkehrsbauprojekten (Anlage 13 BB). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Ziffer 2 der Anlage 13 auszufüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Bewerbers samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier Ausgeschriebenen Leistungen fallen, bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (Anlage 9a BB);
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Bewerbers samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier Ausgeschriebenen Leistungen fallen, bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (Anlage 9a BB);
b) Soweit vorhanden, Nachweis dafür, dass das Unternehmen entsprechend Qualitätssicherungsnormen gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001) in Bezug auf Planungsleistungen zertifiziert ist. Die Auftraggeberin erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an (Anlage 14 BB);
b) Soweit vorhanden, Nachweis dafür, dass das Unternehmen entsprechend Qualitätssicherungsnormen gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001) in Bezug auf Planungsleistungen zertifiziert ist. Die Auftraggeberin erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an (Anlage 14 BB);
c) Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten zwei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dipl. -Ing./ Master und Anzahl Mitarbeiter gesamt (Anlage 15 BB). Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter gefordert. Bei Bewerbergemeinschaft ist die Anlage für jeden Bewerber gesondert vorzulegen und die Angaben der Anlagen 15 in der Anlage 15a zusammengefügt darzustellen;
c) Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten zwei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dipl. -Ing./ Master und Anzahl Mitarbeiter gesamt (Anlage 15 BB). Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter gefordert. Bei Bewerbergemeinschaft ist die Anlage für jeden Bewerber gesondert vorzulegen und die Angaben der Anlagen 15 in der Anlage 15a zusammengefügt darzustellen;
d) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den nach Anlage 16 BB geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur, Angabe Erfahrung mit Verkehrsbauprojekten, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI etc.) einschließlich Urkunde bzw. Nachweis des Berufsabschlusses;
d) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den nach Anlage 16 BB geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur, Angabe Erfahrung mit Verkehrsbauprojekten, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI etc.) einschließlich Urkunde bzw. Nachweis des Berufsabschlusses;
e) Angaben zu Mitarbeiter (stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den nach Anlage 16a BB geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur, Angabe Erfahrung mit Verkehrsbauprojekten, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI) einschließlich Urkunde bzw. Nachweis des Berufsabschlusses;
e) Angaben zu Mitarbeiter (stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den nach Anlage 16a BB geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur, Angabe Erfahrung mit Verkehrsbauprojekten, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI) einschließlich Urkunde bzw. Nachweis des Berufsabschlusses;
f) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Planung in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe der in Anlage 17a – 17c BB aufgeführten Punkte. Soweit vorhanden kann ein Referenzschreiben des Auftraggebers der Referenz beigefügt werden.
f) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Planung in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe der in Anlage 17a – 17c BB aufgeführten Punkte. Soweit vorhanden kann ein Referenzschreiben des Auftraggebers der Referenz beigefügt werden.
Es sind insgesamt nur 3 Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur 3 Referenzobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben sind die Anlagen 17a – 17c des Bewerbungsbogens zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Darüber hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet.
Es sind insgesamt nur 3 Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur 3 Referenzobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben sind die Anlagen 17a – 17c des Bewerbungsbogens zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Darüber hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 BB);
f) Darstellung Gesellschafts- u. Konzernstruktur wodurch nachgewiesen wird (z. B. durch Vorlage Organigramm mit vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtl. Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs-und Aufsichtsorgane), dass von keiner gesellschafts-/konzernrechtl. o. personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros o. mit Bau- oder Lieferfirmen auszugehen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall bei der AG'in die Besorgnis eines gegenwärtigen o. künftigen Interessenkonflikts auszulösen (Anlage 9b BB);
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
f) Darstellung Gesellschafts- u. Konzernstruktur wodurch nachgewiesen wird (z. B. durch Vorlage Organigramm mit vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtl. Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs-und Aufsichtsorgane), dass von keiner gesellschafts-/konzernrechtl. o. personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros o. mit Bau- oder Lieferfirmen auszugehen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall bei der AG'in die Besorgnis eines gegenwärtigen o. künftigen Interessenkonflikts auszulösen (Anlage 9b BB);
g) Hinweis:Nachweise a)-f) sind bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung„Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen,
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung„Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen,
— Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertrende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen,
— Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses analog,
— Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer.
Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer.
Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. objektkonkret) vorzuweisen (Anlage 5 BB)
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: BGB, HOAI in der geltenden Fassung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmenantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder benannt werden sowie dasjenige Mitglied, welches die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Gemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage 1 Bewerberbogen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder benannt werden sowie dasjenige Mitglied, welches die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Gemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage 1 Bewerberbogen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl entsprechend der Auswertung der in der Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge (Inhalt der Teilnahmeunterlagen) dargestellten Kriterien (beste Eignung) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl entsprechend der Auswertung der in der Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge (Inhalt der Teilnahmeunterlagen) dargestellten Kriterien (beste Eignung) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Prüfung der Teilnahmeanträge:
a) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:
aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerberbogen (im Weiteren Bewerberbogen= BB)
bb) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
b) Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
c) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 116 Punkte erreichen können.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 116 Punkte erreichen können.
Von diesen 116 Punkten entfallen:
Kriterium 1 Bonität, Umsatz: maximal 14 Punkte
Kriterium 2 Qualität, Anzahl Mitarbeiter, Personalqualifikation: maximal 66 Punkte
Kriterium 3 Referenzen: maximal 36 Punkte
Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht;
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird das Angebot, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird das Angebot, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt;
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren;
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Im Übrigen wird auf die E-Mail Adresse unter I.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen;
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben;
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO);
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO);
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen;
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1 BB);
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet;
m) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
m) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen;
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen;
n) Die Auftraggeberin behält sich im Rahmen der Angebotsphase vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Des Weiteren wird die Reduktion der Anzahl der Bieter während dieser Phase vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 247-571410 (2018-12-19)
Ergänzende Angaben (2019-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen (Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen (Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen (Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen (Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Quelle: OJS 2019/S 047-108994 (2019-03-04)
Ergänzende Angaben (2019-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
(Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
(Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa-Brändström-Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs-AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa-Brändström-Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß- und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa–Brändström–Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß– und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
(Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa–Brändström–Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs–AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa–Brändström–Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß– und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
(Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa–Brändström–Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs–AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 3 bis 7 besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hallesche Verkehrs–AG
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird das Angebot, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Im Übrigen wird auf die E-Mail Adresse unter I.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1 BB).
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
m) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
n) Die Auftraggeberin behält sich im Rahmen der Angebotsphase vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Des Weiteren wird die Reduktion der Anzahl der Bieter während dieser Phase vorbehalten.
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird das Angebot, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
d) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Im Übrigen wird auf die E-Mail Adresse unter I.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1 BB).
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
m) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Nachunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
n) Die Auftraggeberin behält sich im Rahmen der Angebotsphase vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Des Weiteren wird die Reduktion der Anzahl der Bieter während dieser Phase vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa–Brändström–Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß– und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Generalplanungsleistungen/ Planungsleistungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke Elsa–Brändström–Straße in Halle (Saale), Leistungsphasen 1 und 2, optional 3 bis 7. Dieses Vorhaben hat zum Ziel, auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 km einen zweigleisigen Ausbau der Gleisanlagen inklusive möglichen Teilrückbau der Wendeschleife zur Kopfendstelle umzusetzen. Des Weiteren sind die als Folgemaßnahmen neuzuordnenden Verkehrsanlagen für den MIV, den Fuß– und den Radverkehr regelkonform herzustellen. Im Streckenabschnitt befinden sich 3 Haltestellen
(Vogelweide, Am Breiten Pfuhl, Elsa–Brändström–Straße), die barrierefrei zu errichten sind. Die Bauherrenfunktion hat die Hallesche Verkehrs–AG. Das Vorhaben gehört zum Stadtbahnprogramm Halle und wird gefördert.
Dieses sind zunächst in Lph. 1 und 2 folgende Leistungen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Name: Dr. Löber Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbauwesen mbH
Postort: Halle
Land: Deutschland 🇩🇪 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen.
e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben.
f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
g) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs. 1 SektVO).
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein.
h) Der Bewerberbogen und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum Bewerberbogen müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem / den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein.
i) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
j) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen auszufüllen.
k) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage 1 BB).
l) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmer über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Nachunternehmerleistungen zu erbringen gefordert (Anlagen 10 und 11 BB). Für Nachauftragnehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Ernst–Kamieth–Straße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
Erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.