Die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen stehen unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter
https://subreport.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen unter der ID: E53751867 herunter.
Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten.
Sie können Ihr Angebot bei
http://subreport.de/ bis zum Ablauf der Angebotsfrist hochladen. Das Angebot kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr Angebot postalisch an die in der Vergabebekanntmachung genannte Anschrift zu senden.
Das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben inkl. aller geforderten Anlagen ist in diesem Fall unter Verwendung des beigefügten Kennzettels für den Umschlag im Original und verschlossen fristgerecht einzureichen.
Das Angebotsschreiben ist zu unterschreiben (Ausschlusskriterium).
Rückfragen zum Vergabeverfahren sind vorrangig über die Vergabeplattform unter I.3) zu richten.
Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen.
Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln.
Bei technischen Fragen können Sie sich wie folgt an Subreport wenden:
http://www.subreport.de/service/support-elvis/ oder telefonisch an Herrn Jendrusch, Tel.: +49 (0)2 21/98578-23 oder per E-Mail:
info@subreport.de.
Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).