Stadtreinigungsleistungen

Hansestadt Stendal, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle

Los 1: Maschinelle Reinigungsleistungen sowie Annahme/Zwischenlagerung u. Verwertung des im Bereich der Hansestadt Stendal anfallenden Straßenkehrichts.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Referenznummer: 30-90.70-2018.03
Kurze Beschreibung:
Los 1: Maschinelle Reinigungsleistungen sowie Annahme/Zwischenlagerung u. Verwertung des im Bereich der Hansestadt Stendal anfallenden Straßenkehrichts.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Stendal, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Markt 14/15 Raum 202
Postleitzahl: 39576
Postort: Hansestadt Stendal
Kontakt
Internetadresse: http://www.stendal.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stendal.de 📧
Telefon: +49 3931/65-1105 📞
Fax: +49 3931/65-1350 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 022-046160
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ca. 56 440 lfm Maschinelle Straßenreinigungsleistungen pro Woche.
Ca. 7 640 lfm Maschinelle Straßenreinigungsleistungen 14-tägig.
Ca. 10 805 lfm Maschinelle Straßenreinigungsleistungen 2 x im Jahr.
Ca. 460 t Straßenkehricht zwischenlagern und verwerten im Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gebiet der Leistungserbringung.
Hansestadt Stendal und einige Ortsteile.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister o.ä. des Mitgliedstaates in dem der Bieter ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt,
— Erklärung über den Gesamtumsatz bezügl. vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß KrWG ist Vorausetzung für den Transport und Verwertung des Kehrichts.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Ausführung vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der Ansprechpartner u. Telefonnummer,
— Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
— Beschreibung der technischen Ausstattung zur Auftragsausführung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsamt/Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.stendal.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-0 📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345514-1115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Bestimmungen des § 160 GWB wird hingewiesen, insbesondere auf Nr. 4 des § 160 Abs. 3 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
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Quelle: OJS 2018/S 022-046160 (2018-01-31)