Die Stadt Solingen beabsichtigt die Beauftragung eines Stadtteil-managements für den Stadtteil Burg. Dieses soll dabei helfen, die Ergebnisse eines im Jahr 2014 erarbeiteten integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) umsetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Solingen
Postanschrift: Rathausplatz 3
Postort: Solingen
Postleitzahl: 42651
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vgv-solingen-stadtteilmgm@du-diederichs.de📧
Region: Solingen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.solingen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtteillmanagement Solingen Burg
2018-Solingen-Burg-Stadtteillmanagement
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Solingen beabsichtigt die Beauftragung eines Stadtteil-managements für den Stadtteil Burg. Dieses soll dabei helfen, die Ergebnisse eines im Jahr...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Solingen beabsichtigt die Beauftragung eines Stadtteil-managements für den Stadtteil Burg. Dieses soll dabei helfen, die Ergebnisse eines im Jahr 2014 erarbeiteten integrierten Stadtent-wicklungskonzepts (ISEK) umsetzen.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 164789.3
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 170000.0
1️⃣
Ort der Leistung: Solingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Solingen Burg 42659 Solingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zukünftige Entwicklung des Stadtteils soll im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes von einem verträglichen und sich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zukünftige Entwicklung des Stadtteils soll im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes von einem verträglichen und sich befruchtenden Nebeneinander geprägt sein. Das Stadtteilmanagement Burg übernimmt daher als An-sprechpartner vor Ort eine wichtige Rolle als Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Akteuren im Stadtteil. Ziel des Stadtteil-managements ist es, vorhandene Netzwerke zu stabilisieren und zu intensivieren sowie die Beteiligung und Aktivierung der Bewohner im Stadtteil insgesamt zu verankern und damit den Stadtteil zu stärken, die Identität mit dem Stadtteilzentrum zu fördern und das Image zu verbessern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung des Büros und des Projektteams sowie Erläuterungen zur inneren Organisation innerhalb des Projektteams”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung der Projektleitung und stellv. Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vorschläge zur bzw. Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung zur Abwicklung dieses konkreten Projektes, unter...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Vorschläge zur bzw. Darstellung der ersten Schritte / Abläufe zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung zur Abwicklung dieses konkreten Projektes, unter Zuhilfenahme eines Referenzobjektes
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vorstellen eines Konzeptes Öffentlichkeitsarbeit; Maßnahmen zur Anwohneraktivierung;Profilierung von Image und Identität”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Gewährleistung der örtlichen Präsenz; Darstellung einer konzeptionellen Kapazitätsplanung mit Darstellung der Projektbearbeitung durch die Teammitglieder...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Gewährleistung der örtlichen Präsenz; Darstellung einer konzeptionellen Kapazitätsplanung mit Darstellung der Projektbearbeitung durch die Teammitglieder und des Projektaufwandes
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Kostenkriterium (Name): Bewertete Stundenanzahl der Projektbeteiligen (vgl. Anlagen 01 und 06)
Kostenkriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Honorarsumme (vgl. Anlagen 01 und 06)
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 125-285599
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 164789.30
Höchstes Angebot: 170000.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRY3AX
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2018/S 210-480508 (2018-10-29)