Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1 800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert. Im Rahmen des Stadtumbaus in Heusenstamm sollen insbesondere die Problemlagen angegangen werden, die einem weiteren Funktionsverlust des Wohnstandortes Vorschub leisten könnten. Handlungsbedarf besteht auch bei Stadtklima, Klimaanpassung und Klimaschutz. Unter Verwendung bereits vorliegender Grundlagen soll der Auftragnehmer ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln. Neben der Erstellung des ISEK soll der Auftragnehmer das Stadtumbaumanagement einrichten und umsetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Referenznummer: 83912-17
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1 800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert.
Im Rahmen des Stadtumbaus in Heusenstamm sollen insbesondere die Problemlagen angegangen werden, die einem weiteren Funktionsverlust des Wohnstandortes Vorschub leisten könnten. Handlungsbedarf besteht auch bei Stadtklima, Klimaanpassung und Klimaschutz. Unter Verwendung bereits vorliegender Grundlagen soll der Auftragnehmer ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln. Neben der Erstellung des ISEK soll der Auftragnehmer das Stadtumbaumanagement einrichten und umsetzen.
Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1 800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert.
Im Rahmen des Stadtumbaus in Heusenstamm sollen insbesondere die Problemlagen angegangen werden, die einem weiteren Funktionsverlust des Wohnstandortes Vorschub leisten könnten. Handlungsbedarf besteht auch bei Stadtklima, Klimaanpassung und Klimaschutz. Unter Verwendung bereits vorliegender Grundlagen soll der Auftragnehmer ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln. Neben der Erstellung des ISEK soll der Auftragnehmer das Stadtumbaumanagement einrichten und umsetzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-10 📅
Datum des Beginns: 2018-04-02 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 006-009247
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Submission nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1 800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert.
Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1 800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert.
Im Rahmen des Stadtumbaus in Heusenstamm sollen insbesondere die Problemlagen angegangen werden, die einem weiteren Funktionsverlust des Wohnstandortes Vorschub leisten könnten. Handlungsbedarf besteht auch bei Stadtklima, Klimaanpassung und Klimaschutz. Unter Verwendung bereits vorliegender Grundlagen soll der Auftragnehmer ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln. Neben der Erstellung des ISEK soll der Auftragnehmer das Stadtumbaumanagement einrichten und umsetzen.
Im Rahmen des Stadtumbaus in Heusenstamm sollen insbesondere die Problemlagen angegangen werden, die einem weiteren Funktionsverlust des Wohnstandortes Vorschub leisten könnten. Handlungsbedarf besteht auch bei Stadtklima, Klimaanpassung und Klimaschutz. Unter Verwendung bereits vorliegender Grundlagen soll der Auftragnehmer ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln. Neben der Erstellung des ISEK soll der Auftragnehmer das Stadtumbaumanagement einrichten und umsetzen.
Neben der räumlichen Gliederung sind insbesondere die bereits vorliegenden Konzepte und Gutachten zu betrachten und eine Darstellung von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken vorzunehmen.
2. Fördergebiet
Unter Berücksichtigung der 5 Schwerpunktbereiche – siehe Förderantrag - und unter Prüfung möglicher Anpassungserfordernisse ist die Abgrenzung des Fördergebietes festzulegen.
3. Leitbilder / Ziele / Strategien
Hier gilt es für die analysierten Problemstellungen Lösungsansätze zu finden, die die dauerhafte und zukunftsfähige Sicherung des Wohnstandortes, insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, als Ziel beinhalten.
Auch für die Problemlagen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung - resultierend aus der Aufrechterhaltung der klimatischen und ökologischen Funktionen des Grüngürtels in der Bieberniederung - sind Leitbilder, Ziele und Umsetzungsstrategien zu entwickeln.
Auch für die Problemlagen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung - resultierend aus der Aufrechterhaltung der klimatischen und ökologischen Funktionen des Grüngürtels in der Bieberniederung - sind Leitbilder, Ziele und Umsetzungsstrategien zu entwickeln.
4. Einzelmaßnahmen
Die Auswahl der Projekte muss dem Profil des Programms „Stadtumbau in Hessen“ mit folgenden Schwerpunkten entsprechen:
— Anpassung an den demographischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel,
— Klimaschutz und Klimaanpassung.
Einschließlich des verbindenden Elements „Stärkung grüner und blauer Infrastruktur“.
Dazu gehören auch Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität.
Dabei ist zu prüfen, ob auch außerhalb des Förder- bzw. Stadtumbaugebietes liegende Einzelmaßnahmen für die Durchführung der Gesamtmaßnahme erforderlich werden. Der Schwerpunkt der Maßnahmendarstellung liegt auf der Darstellung der Projekte, die eine Förderung aus dem Projekt „Stadtumbau in Hessen“ erhalten sollen.
Dabei ist zu prüfen, ob auch außerhalb des Förder- bzw. Stadtumbaugebietes liegende Einzelmaßnahmen für die Durchführung der Gesamtmaßnahme erforderlich werden. Der Schwerpunkt der Maßnahmendarstellung liegt auf der Darstellung der Projekte, die eine Förderung aus dem Projekt „Stadtumbau in Hessen“ erhalten sollen.
5. Zeitplanung
Der zeitliche Ablauf der geplanten Projekte ist darzustellen. Der Planungshorizont beträgt 10 Jahre zuzüglich 4 Jahre Abfinanzierung (Programmlaufzeit).
6. Finanzierungsplanung
Es ist zu erfassen, welche Gesamtausgaben voraussichtlich für welche Einzelmaßnahme unter Angabe der Finanzierungsquelle und der Prioritätenreihenfolge anfallen. Im Rahmen des Stadtumbaumanagements sollen die hier anfallenden Leistungen erbracht und treuhänderisch abgewickelt werden.
Es ist zu erfassen, welche Gesamtausgaben voraussichtlich für welche Einzelmaßnahme unter Angabe der Finanzierungsquelle und der Prioritätenreihenfolge anfallen. Im Rahmen des Stadtumbaumanagements sollen die hier anfallenden Leistungen erbracht und treuhänderisch abgewickelt werden.
7. Organisations- und Beteiligungsstruktur
Die Aufgabe des Stadtumbaumanagements liegt hier unter anderem in der Initiierung und Steuerung einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit und von Beteiligungsprozessen.
Im Rahmen des Stadtumbaumanagements sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen:
— Projektentwicklung und Projektberatung.
— Koordination komplexer Einzelmaßnahmen.
— Einbeziehung aller Akteure in den Prozess und Begleitung des Abstimmungsprozesses zwischen den verschiedenen Akteuren.
— Zeitplanung und Terminüberwachung.
— Unterstützung bei unterschiedlichen Antragstellungen, u.a. Erstellung der jährlichen Antragsunterlagen zur Programmaufnahme.
— Moderation und Betreuung der Lokalen Partnerschaft, der Lenkungsgruppe sowie politischer Gremien.
— Durchführung von Steuerungsrunden der Verwaltung.
— Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung sonstiger Sitzungen und Arbeitstermine (z.B. Erstellung von Beschlussvorlagen).
— Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit.
— Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation im Fördergebiet.
— Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Bewohnerbeteiligung.
— Beratung Dritter zur Durchführung privater Modernisierungsmaßnahmen vor Ort.
— Finanz- und Fördermittelmanagement.
— Akquisition weiterer Fördermittel aus anderen Förderprogrammen/öffentlicher, zivilgesellschaftlicher und privater Mittel.
— Übernahme der Aufgaben des Sanierungsträgers, sofern ein Sanierungsgebiet festgelegt wird, inklusive Führung des Treuhandkontos nach §§ 157-161 BauGB und treuhänderisches Fördermittelmanagement (jährliche Fördermittelverwaltung, Zwischenrechnungen, Fördermittelabrufe).
— Übernahme der Aufgaben des Sanierungsträgers, sofern ein Sanierungsgebiet festgelegt wird, inklusive Führung des Treuhandkontos nach §§ 157-161 BauGB und treuhänderisches Fördermittelmanagement (jährliche Fördermittelverwaltung, Zwischenrechnungen, Fördermittelabrufe).
Beschreibung der Verlängerungen:
Für die fachliche Begleitung des Stadtumbauprozesses soll der Auftragnehmer für zunächst 5 Jahre mit der Option einer Verlängerung bis zum Ende der Programmlaufzeit mit den Leistungen des Stadtumbaumanagement beauftragt werden. Grundlage sind die Ziele des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, welches ebenfalls zu erarbeiten ist.
Für die fachliche Begleitung des Stadtumbauprozesses soll der Auftragnehmer für zunächst 5 Jahre mit der Option einer Verlängerung bis zum Ende der Programmlaufzeit mit den Leistungen des Stadtumbaumanagement beauftragt werden. Grundlage sind die Ziele des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, welches ebenfalls zu erarbeiten ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heusenstamm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung, siehe Ziff. III.2.1).
Bei juristischen Personen: Vorlage eines Handelsregisterauszugs.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000.- € für Personenschäden und 1 000 000.- € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000.- € für Personenschäden und 1 000 000.- € für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft oder alternativ eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen zugesagt wird.
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014/2015, 2015/2016, 2016/2017) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen im Bereich von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten und im Bereich des Stadtumbaumanagements angesehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014/2015, 2015/2016, 2016/2017) mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar werden Leistungen im Bereich von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten und im Bereich des Stadtumbaumanagements angesehen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im Jahresmittel mindestens 100.000.- € betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften (Projektleitung/Büroinhaber/Geschäftsführer), wissenschaftlichen Mitarbeitern (z.B. Dipl.-Ing., Dipl.-Geograph), qualifizierten Mitarbeitern/Fachkraft (z.B. Zeichner, Sozialplaner) und Hilfskräften (z.B. studentische Hilfskraft)
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre im Jahresdurchschnitt, aufgeteilt nach Führungskräften (Projektleitung/Büroinhaber/Geschäftsführer), wissenschaftlichen Mitarbeitern (z.B. Dipl.-Ing., Dipl.-Geograph), qualifizierten Mitarbeitern/Fachkraft (z.B. Zeichner, Sozialplaner) und Hilfskräften (z.B. studentische Hilfskraft)
2. Referenzen:
Nachweis von Projektreferenzen des sich bewerbenden Unternehmens im Bereich von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten, von Stadtumbaumanagementleistungen einschließlich der Umsetzung/Abwicklung von Städtebauförderungsprogrammen und Aktivierung von Stadtumbaugebieten, Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren und
Nachweis von Projektreferenzen des sich bewerbenden Unternehmens im Bereich von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten, von Stadtumbaumanagementleistungen einschließlich der Umsetzung/Abwicklung von Städtebauförderungsprogrammen und Aktivierung von Stadtumbaugebieten, Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren und
Öffentlichkeitsarbeit/Moderationsleistungen.
Grundsätzlich müssen die Referenzen hinsichtlich Aufgabenstellung und Komplexität vergleichbar sein mit den Aufgaben, die für die Stadt Heusenstamm im Projektgebiet von dem künftigen Auftragnehmer zu bearbeiten sind. Dabei sollen Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten im Auftragsgebiet, betriebswirtschaftlicher Sachverstand und die Methodenkompetenz, insbesondere für beteiligungsorientierte Planungsprozesse nachgewiesen werden.
Grundsätzlich müssen die Referenzen hinsichtlich Aufgabenstellung und Komplexität vergleichbar sein mit den Aufgaben, die für die Stadt Heusenstamm im Projektgebiet von dem künftigen Auftragnehmer zu bearbeiten sind. Dabei sollen Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten im Auftragsgebiet, betriebswirtschaftlicher Sachverstand und die Methodenkompetenz, insbesondere für beteiligungsorientierte Planungsprozesse nachgewiesen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Zu 1.: Das sich bewerbende Unternehmen muss mindestens fünfzehn Mitarbeiter (einschließlich Geschäftsführer) beschäftigen.
Zu 2.: Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Stadtumbaumanagement und mindestens 3 Projekte aus dem Bereich Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept im Städtebauförderungsprogramm stammen, wobei eine einzelne Referenz auch mehrere oder alle Bereiche abdecken kann. Die entsprechenden Leistungen dürfen nicht länger als 5 Jahre abgeschlossen sein und können sich noch in Bearbeitung befinden.
Zu 2.: Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Stadtumbaumanagement und mindestens 3 Projekte aus dem Bereich Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept im Städtebauförderungsprogramm stammen, wobei eine einzelne Referenz auch mehrere oder alle Bereiche abdecken kann. Die entsprechenden Leistungen dürfen nicht länger als 5 Jahre abgeschlossen sein und können sich noch in Bearbeitung befinden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Städtebauarchitekt“, „Stadt- und Regionalplaner“, „Geograph“ oder „Sozialplaner“ oder einen vergleichbaren akedemischen Titel zu tragen bzw. nach der nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland in den o.g. Berufssparten tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Städtebauarchitekt“, „Stadt- und Regionalplaner“, „Geograph“ oder „Sozialplaner“ oder einen vergleichbaren akedemischen Titel zu tragen bzw. nach der nach der EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 20. November 2013, bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom 06.12.2011, zuletzt geändert am 29.03.2017, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland in den o.g. Berufssparten tätig zu werden.
Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB.
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Nach § 7 Hessisches Tariftreue- und Vergabegesetz (HVTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG abzugeben. Diese Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Heusenstamm.
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Submission nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Beratungsansatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 30
Der Bieter hat bis zum 13.2.2018, 12.00 Uhr, ein Angebot sowohl in Papierform als auch auf Datenträger (DVD, USB-Stick) beim Magistrat der Stadt Heusenstamm – Fachbereichsleitung Bauamt – Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, einzureichen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden. In anderer Form eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Der Bieter hat bis zum 13.2.2018, 12.00 Uhr, ein Angebot sowohl in Papierform als auch auf Datenträger (DVD, USB-Stick) beim Magistrat der Stadt Heusenstamm – Fachbereichsleitung Bauamt – Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, einzureichen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden. In anderer Form eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Stadtumbaumanagement in Verbindung mit der Erstellung eines ISEK, nicht öffnen vor dem 13.2.2018, 12.00 Uhr“ zu versehen. Verspätet eingehende Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Die Bieter können in der Angebotsphase Fragen zu dem Vergabeverfahren stellen. Sie sind grundsätzlich in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich ist. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden – falls sie für alle Bieter von Interesse sind – auf der Homepage der Stadt Heusenstamm veröffentlicht. Die Bieter sind daher dazu angehalten, sich regelmäßig zu vergewissern, ob solche Bieterfragen und –antworten veröffentlicht wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich per Email bei dem Auftraggeber freiwillig zu registrieren. In diesem Fall werden die registrierten Bieter über eingegangene Bieterfragen und die Antworten hierauf per Email unterrichtet. Fragen zu der Ausschreibung können bis spätestens 7.2.2018, 14:00 Uhr gestellt werden.
Die Bieter können in der Angebotsphase Fragen zu dem Vergabeverfahren stellen. Sie sind grundsätzlich in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich ist. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden – falls sie für alle Bieter von Interesse sind – auf der Homepage der Stadt Heusenstamm veröffentlicht. Die Bieter sind daher dazu angehalten, sich regelmäßig zu vergewissern, ob solche Bieterfragen und –antworten veröffentlicht wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich per Email bei dem Auftraggeber freiwillig zu registrieren. In diesem Fall werden die registrierten Bieter über eingegangene Bieterfragen und die Antworten hierauf per Email unterrichtet. Fragen zu der Ausschreibung können bis spätestens 7.2.2018, 14:00 Uhr gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft auf dem Angebot und das Konzept zur Projektgestaltung als solches als integraler Angebotsbestandteil. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft auf dem Angebot und das Konzept zur Projektgestaltung als solches als integraler Angebotsbestandteil. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Die Frist zur Vorlage eines abgestimmten ISEK-Entwurfes an das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) läuft am 31.10.2018 ab. Dementsprechend muss der Bieter ausreichend personelle und sachliche Ressourcen zur Verfügung stellen.
Die Frist zur Vorlage eines abgestimmten ISEK-Entwurfes an das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) läuft am 31.10.2018 ab. Dementsprechend muss der Bieter ausreichend personelle und sachliche Ressourcen zur Verfügung stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 006-009247 (2018-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1.800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert.
Im Rahmen des Stadtumbaus in Heusenstamm sollen insbesondere die Problemlagen angegangen werden, die einem weiteren Funktionsverlust des Wohnstandortes Vorschub leisten könnten. Handlungsbedarf besteht auch bei Stadtklima, Klimaanpassung und Klimaschutz. Unter Verwendung bereits vorliegender Grundlagen soll der Auftragnehmer ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln. Neben der Erstellung des ISEK soll der Auftragnehmer das Stadtumbaumanagement einrichten und umsetzen.
Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1.800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert.
Im Rahmen des Stadtumbaus in Heusenstamm sollen insbesondere die Problemlagen angegangen werden, die einem weiteren Funktionsverlust des Wohnstandortes Vorschub leisten könnten. Handlungsbedarf besteht auch bei Stadtklima, Klimaanpassung und Klimaschutz. Unter Verwendung bereits vorliegender Grundlagen soll der Auftragnehmer ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln. Neben der Erstellung des ISEK soll der Auftragnehmer das Stadtumbaumanagement einrichten und umsetzen.
Gesamtwert des Auftrags: 326 702 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Bieter hat bis zum 13.2.2018, 12.00, ein Angebot sowohl in Papierform als auch auf Datenträger (DVD, USB-Stick) beim Magistrat der Stadt Heusenstamm – Fachbereichsleitung Bauamt – Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, einzureichen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden. In anderer Form eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Stadtumbaumanagement in Verbindung mit der Erstellung eines ISEK, nicht öffnen vor dem 13.2.2018, 12.00“ zu versehen. Verspätet eingehende Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Die Bieter können in der Angebotsphase Fragen zu dem Vergabeverfahren stellen. Sie sind grundsätzlich in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich ist. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden – falls sie für alle Bieter von Interesse sind – auf der Homepage der Stadt Heusenstamm veröffentlicht. Die Bieter sind daher dazu angehalten, sich regelmäßig zu vergewissern, ob solche Bieterfragen und –antworten veröffentlicht wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich per Email bei dem Auftraggeber freiwillig zu registrieren. In diesem Fall werden die registrierten Bieter über eingegangene Bieterfragen und die Antworten hierauf per Email unterrichtet. Fragen zu der Ausschreibung können bis spätestens 7.2.2018, 14.00 gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft auf dem Angebot und das Konzept zur Projektgestaltung als solches als integraler Angebotsbestandteil. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Die Frist zur Vorlage eines abgestimmten ISEK-Entwurfes an das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) läuft am 31.10.2018 ab. Dementsprechend muss der Bieter ausreichend personelle und sachliche Ressourcen zur Verfügung stellen.
Der Bieter hat bis zum 13.2.2018, 12.00, ein Angebot sowohl in Papierform als auch auf Datenträger (DVD, USB-Stick) beim Magistrat der Stadt Heusenstamm – Fachbereichsleitung Bauamt – Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, einzureichen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden. In anderer Form eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Stadtumbaumanagement in Verbindung mit der Erstellung eines ISEK, nicht öffnen vor dem 13.2.2018, 12.00“ zu versehen. Verspätet eingehende Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Die Bieter können in der Angebotsphase Fragen zu dem Vergabeverfahren stellen. Sie sind grundsätzlich in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich ist. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden – falls sie für alle Bieter von Interesse sind – auf der Homepage der Stadt Heusenstamm veröffentlicht. Die Bieter sind daher dazu angehalten, sich regelmäßig zu vergewissern, ob solche Bieterfragen und –antworten veröffentlicht wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich per Email bei dem Auftraggeber freiwillig zu registrieren. In diesem Fall werden die registrierten Bieter über eingegangene Bieterfragen und die Antworten hierauf per Email unterrichtet. Fragen zu der Ausschreibung können bis spätestens 7.2.2018, 14.00 gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Keine Nachforderung erfolgt für die tragende Unterschrift des Bieters bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft auf dem Angebot und das Konzept zur Projektgestaltung als solches als integraler Angebotsbestandteil. Für die Vorlage nachgeforderter Unterlagen/Erklärungen wird eine angemessene Frist gesetzt, bei der es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Die Frist zur Vorlage eines abgestimmten ISEK-Entwurfes an das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) läuft am 31.10.2018 ab. Dementsprechend muss der Bieter ausreichend personelle und sachliche Ressourcen zur Verfügung stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1.800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert.
Die Stadt Heusenstamm wurde am 1.11.2017 in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen. Das vorgeschlagene Förder- bzw. Stadtumbaugebiet mit einer Fläche von ca. 59 ha und etwa 1.800 Einwohnern ist in 5 Schwerpunktbereiche untergliedert.
Unter Berücksichtigung der 5 Schwerpunktbereiche – siehe Förderantrag – und unter Prüfung möglicher Anpassungserfordernisse ist die Abgrenzung des Fördergebietes festzulegen.
3. Leitbilder/Ziele/Strategien
Auch für die Problemlagen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung – resultierend aus der Aufrechterhaltung der klimatischen und ökologischen Funktionen des Grüngürtels in der Bieberniederung – sind Leitbilder, Ziele und Umsetzungsstrategien zu entwickeln.
Auch für die Problemlagen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung – resultierend aus der Aufrechterhaltung der klimatischen und ökologischen Funktionen des Grüngürtels in der Bieberniederung – sind Leitbilder, Ziele und Umsetzungsstrategien zu entwickeln.
Im Rahmen des Stadtumbaumanagements sind u. a. folgende Leistungen zu erbringen:
— Projektentwicklung und Projektberatung,
— Koordination komplexer Einzelmaßnahmen,
— Einbeziehung aller Akteure in den Prozess und Begleitung des Abstimmungsprozesses zwischen den verschiedenen Akteuren,
— Zeitplanung und Terminüberwachung,
— Unterstützung bei unterschiedlichen Antragstellungen, u. a. Erstellung der jährlichen Antragsunterlagen zur Programmaufnahme,
— Moderation und Betreuung der Lokalen Partnerschaft, der Lenkungsgruppe sowie politischer Gremien,
— Durchführung von Steuerungsrunden der Verwaltung,
— Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung sonstiger Sitzungen und Arbeitstermine (z. B. Erstellung von Beschlussvorlagen),
— Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
— Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation im Fördergebiet,
— Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Bewohnerbeteiligung,
— Beratung Dritter zur Durchführung privater Modernisierungsmaßnahmen vor Ort,
— Finanz- und Fördermittelmanagement,
— Akquisition weiterer Fördermittel aus anderen Förderprogrammen/öffentlicher, zivilgesellschaftlicher und privater Mittel,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heusenstamm
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat bis zum 13.2.2018, 12.00, ein Angebot sowohl in Papierform als auch auf Datenträger (DVD, USB-Stick) beim Magistrat der Stadt Heusenstamm – Fachbereichsleitung Bauamt – Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, einzureichen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden. In anderer Form eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Der Bieter hat bis zum 13.2.2018, 12.00, ein Angebot sowohl in Papierform als auch auf Datenträger (DVD, USB-Stick) beim Magistrat der Stadt Heusenstamm – Fachbereichsleitung Bauamt – Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm, einzureichen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formblatt zu verwenden. In anderer Form eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Stadtumbaumanagement in Verbindung mit der Erstellung eines ISEK, nicht öffnen vor dem 13.2.2018, 12.00“ zu versehen. Verspätet eingehende Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
Die Bieter können in der Angebotsphase Fragen zu dem Vergabeverfahren stellen. Sie sind grundsätzlich in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich ist. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden – falls sie für alle Bieter von Interesse sind – auf der Homepage der Stadt Heusenstamm veröffentlicht. Die Bieter sind daher dazu angehalten, sich regelmäßig zu vergewissern, ob solche Bieterfragen und –antworten veröffentlicht wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich per Email bei dem Auftraggeber freiwillig zu registrieren. In diesem Fall werden die registrierten Bieter über eingegangene Bieterfragen und die Antworten hierauf per Email unterrichtet. Fragen zu der Ausschreibung können bis spätestens 7.2.2018, 14.00 gestellt werden.
Die Bieter können in der Angebotsphase Fragen zu dem Vergabeverfahren stellen. Sie sind grundsätzlich in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die Fragen so formuliert sind, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers möglich ist. Die aufgrund der eingegangenen Fragen erarbeiteten Antworten werden – falls sie für alle Bieter von Interesse sind – auf der Homepage der Stadt Heusenstamm veröffentlicht. Die Bieter sind daher dazu angehalten, sich regelmäßig zu vergewissern, ob solche Bieterfragen und –antworten veröffentlicht wurden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich per Email bei dem Auftraggeber freiwillig zu registrieren. In diesem Fall werden die registrierten Bieter über eingegangene Bieterfragen und die Antworten hierauf per Email unterrichtet. Fragen zu der Ausschreibung können bis spätestens 7.2.2018, 14.00 gestellt werden.