Stahlbau- und Schlosserarbeiten

Stadtwerke Karlsruhe GmbH

Stahlbau- und Schlosserarbeiten für die Aufbereitungsanlage und die Schlammbehandlung im Wasserwerk Mörscher Wald, überwiegend bestehend aus Edelstahlbauteilen wie ca. 20 St. Treppenanlagen, ca. 700 lfdm. Geländer, ca. 300 m Gitterroste und Podeste sowie ca. 13 to. feuerverzinkte Portalstützen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-13 Auftragsbekanntmachung
2018-09-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Industrieanlagen
Kurze Beschreibung:
Stahlbau- und Schlosserarbeiten für die Aufbereitungsanlage und die Schlammbehandlung im Wasserwerk Mörscher Wald, überwiegend bestehend aus Edelstahlbauteilen wie ca. 20 St. Treppenanlagen, ca. 700 lfdm. Geländer, ca. 300 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Industrieanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Postanschrift: Daxlanderstr 72
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: christian.armbruster@stadtwerke-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721599-1921 📞
Fax: +49 721599-951921 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E92824749 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Datum des Beginns: 2018-11-08 📅
Datum des Endes: 2020-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-258019
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt. 2) Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem. Handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen,Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich.Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. 3) Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, Für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten. Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. 4) Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 5) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1)genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechtegeltend machen. 7) Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 8) Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 9) Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Karlsruhe beabsichtigen im Hinblick auf die zukünftige Kapazitätsanpassung neben dem bestehenden Wasserwerk Mörscher Wald ein komplett neues, leistungsfähigeres Wasserwerk entsprechend dem Stand der Technik zu errichten.
Das bestehende Wasserwerk wird nach Inbetriebnahme des neuen Wasserwerkes zurück gebaut. Der Rückbau ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinstetten Mörsch

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift,Telefon,Telefax, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur.
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Gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
— Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als 3 Monate),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4 und§124 Abs. 1 GWB (Auszug aus Gewerbezentralregister vorlegen lassen),
— Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelthat oder handeln wird,
— Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbernbeizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur.
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Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Der Bewerber gilt als geeignet, wenn der jährliche, durchschnittliche Umsatz mindestens das doppelte des Auftragswerts beträgt.
— Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird,
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— Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist,
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft.
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Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder.
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Weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Mindeststandards: Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a.) Referenzen zu vergleichbaren Projekten in Bezug auf Stahlbau- und Schlosserarbeiten mit einem Auftragswert größer als 0,35 Mio. EUR
b.) Nachweis der Zertifizierung sowie der WPK nach DIN EN 1090
c.) Bescheinigung für den Korrosionsschutzprozess Feuerverzinken gemäß DIN EN 1090 durch den AN bzw. den vorgesehenen Subunternehmer.
d.) Vorlage der gültigen Schweißerzeugnisse
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den vier Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Alle Mitgliederder Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den vier Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Christian Armbruster
Internetadresse: www.stadtwerke-karlsruhe.de 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E92824749 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de/E92824749 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt.
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2) Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei
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Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem.
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Handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen,Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich.Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
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3) Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen,
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Für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten.
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Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4) Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1)genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
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6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
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Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechtegeltend machen.
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7) Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
8) Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
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9) Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Postanschrift: Jägerstraße 30
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 7112005-1328 📞
Fax: +49 7112005-601328 📠
Quelle: OJS 2018/S 113-258019 (2018-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 180-408825
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 113-258019
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachungenthalten, es werden keine ergänzenden Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung
gestellt; 2) Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem Handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen,Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich.Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt; 3) Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, Für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für dieVollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. 4) Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57SektVO bleibt unberührt; 5) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen; 6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfristgegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechtegeltend machen; 7) Vertraulichkeit: die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden; 8) Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 9) Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
gestellt;
2) Neben der Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung, ist eine Abgabe wie folgt möglich. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung durch das Aktenzeichen (Ziffer IV.3.1) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Fassung auf einem Handelsüblichen Datenträger (CD-Rom, DVD, jedoch kein USB-Stick) einzureichen. Im Fall von Abweichungen,Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der digitalen Version ist das Original maßgeblich.Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
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Für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für dieVollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Mehr anzeigen
4) Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57SektVO bleibt unberührt;
5) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen;
Mehr anzeigen
6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfristgegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechtegeltend machen;
Mehr anzeigen
7) Vertraulichkeit: die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden;
Quelle: OJS 2018/S 180-408825 (2018-09-17)