Standardsoftware zur Prüfung der Krankenhausabrechnung
Securvita BKK
Nutzungsüberlassung, Einrichtung, Pflege und Support einer Software zur Prüfung der Krankenhausabrechnung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-23.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-02-23 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-06-08 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-10-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2018-02-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: X-SEC-2018-0002
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Securvita bkk
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.securvita-bkk.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@securvita-bkk.de 📧
Telefon: +40 4033478419 📞
Fax: +49 40334798419 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2018-0002 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2018-0002 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-27 📅
Datum des Beginns: 2018-05-04 📅
Datum des Endes: 2020-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 040-086940
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 260 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Aktueller Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards: Diese ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SECURVITA BKK, Vergabestelle
Internetadresse: www.securvita-bkk.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2018-0002 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 040-086940 (2018-02-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: X-SEC-2018-0002
Kurze Beschreibung:
Nutzungsüberlassung, Einrichtung, Pflege und Support einer Software zur Prüfung der Krankenhausabrechnung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Securvita bkk
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.securvita-bkk.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@securvita-bkk.de 📧
Telefon: +40 4033478419 📞
Fax: +49 40334798419 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2018-0002 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2018-0002 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-27 📅
Datum des Beginns: 2018-05-04 📅
Datum des Endes: 2020-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 040-086940
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 260 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Vertragsjahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird, frühenstens zum Ende der Mindestlaufzeit.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Aktueller Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mit Mindesthöhe.
Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Mindesthöhe.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen von mindestens 5 gesetzlichen Krankenkassen.
Gesicherte technische Zusammenarbeit mit dem GKV-Kernsystem.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
In den Bedingungen der Vereinbarung sind weitere Einzelheiten geregelt, nachrangig gelten die EVB-IT Überlassung Typ B, die VOL/B und das BGB.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SECURVITA BKK, Vergabestelle
Internetadresse: www.securvita-bkk.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SEC-2018-0002 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 040-086940 (2018-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 109-248000
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 040-086940
ABl. S-Ausgabe: 109
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einbeziehung Datenaustausch mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): auftragsrelevante Zusatzleistungen der Software
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachfragen zu Eigenschaften des Angebots bei der Vertragsdurchführung, u. a. EDV-spezifisch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28,00
Gewichtung des Preises: 60,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Quelle: OJS 2018/S 109-248000 (2018-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nutzungsüberlassung, Einrichtung, Pflege und Support einer Software zur Prüfung der Krankenhausabrechnung
Gesamtwert des Auftrags: 215 760 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 109-248000
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 040-086940
ABl. S-Ausgabe: 109
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einbeziehung Datenaustausch mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): auftragsrelevante Zusatzleistungen der Software
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachfragen zu Eigenschaften des Angebots bei der Vertragsdurchführung, u. a. EDV-spezifisch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28,00
Gewichtung des Preises: 60,00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅
Quelle: OJS 2018/S 109-248000 (2018-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 100 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-28 📅
Titel: Ergänzungsvereinbarung über Dienstleistungen zum Score (Ergänzung des Vertrags über die Überlassung der Standardsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 000 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: innovas GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: innovas GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 50668
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.innovas.de 🌏
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Securvita bkk
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabestelle
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle SECURVITA BKK
E-Mail: joachim.schrecker@securvita-bkk.de 📧
Telefon: +49 40 3347 8419 📞
URL: https://www.securvita.de 🌏
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 218-750077 (2025-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Kurze Beschreibung:
Vor der Änderung: Überlassung von Standardsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen.
Nach der Änderung: Weiterhin Überlassung von Standardsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen. Darüber hinaus jetzt: Persönliche Dienstleistungen desselben Vertragspartners zur Nutzung einer Zusatzfunktion dieser Software (sog. Score mit Erfahrungswerten zur Filterung der erfolgversprechendsten Fälle)
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Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 100 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Vergabe / FPM / 2024 Krankenhausabrechnung
Beschreibung der Beschaffung:
Ergänzende Dienstleistungen zur Nutzung des sogenannten Score im Rahmen der Nutzungsüberlassung der Standardsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Vertragsnummer:
X-SEC-2018-0002
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-28 📅
Titel: Ergänzungsvereinbarung über Dienstleistungen zum Score (Ergänzung des Vertrags über die Überlassung der Standardsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 000 EUR 💰
Kennung des Angebots:
TPA-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: innovas GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: innovas GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE320164675
Postleitzahl: 50668
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.innovas.de 🌏
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Securvita bkk
Nationale Registrierungsnummer:
992-80141-18
Abteilung: Vergabestelle
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle SECURVITA BKK
E-Mail: joachim.schrecker@securvita-bkk.de 📧
Telefon: +49 40 3347 8419 📞
URL: https://www.securvita.de 🌏
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Aufsichtsbehörde der SECURVITA BKK: Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Frühere Bekanntmachungen in diesem Verfahren im EU-Amtsblatt:
Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 038-062335
Bekanntmachung vergebener Aufträge 2016/S 166-298966
Stelle, die Auskünfte über Rechtsbehelfe erteilt:
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse:http://www.bundeskartellamt.de
Rechtsbehelfe:Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Allgemeine Informationen zu Nachprüfungsverfahren (aber bitte beachten Sie die vorgenannte, vorrangige 10-Tagesfrist nach § 135 Abs. 3 GWB):
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Vgl. hierzu § 160 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. Vgl. hierzu § 135 Abs. 1 und 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Vgl. § 135 Abs. 1 und 2 GWB (zu Verletzungen der Informations- und Wartepflicht zwischen Information nicht berücksichtigter Bieter und dem Zuschlag nach § 134 GWB):
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes:
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Leitweg-ID: 991-02380-92
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Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
991-02380-92
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Voraussetzungen einer vergabefreien Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GBW sind erfüllt., denn:
Die Vertragsänderung betrifft ergänzende Dienstleistungen der innovas GmbH im Zusammenhang mit der bei der SECURVITA BKK bereits produktiv eingesetzten Software KOLUMBUS SRP, KOLUMBUS DRG und KOLUMBUS Controlling. Ziel der Leistungen ist die Einrichtung der KOLUMBUS-internen Funktionen der score-basierten Fallbearbeitung und die weiterführende Parametrisierung der bereits eingesetzten Softwaremodule.
Die innovas GmbH ist als Herstellerin der eingesetzten Software die einzige wirtschaftlich und technisch in der Lage, diese Leistungen sachgerecht zu erbringen. Die Anpassung und Parametrisierung erfordert einen unmittelbaren Eingriff in proprietäre Softwarekomponenten, deren Quellcode, Regelwerke und technische Schnittstellen ausschließlich der innovas GmbH bekannt sind. Eine Vergabe an Dritte würde erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit, Datensicherheit und Systemintegrität der produktiven Umgebung der SECURVITA BKK begründen und wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
Gegenstand der Änderung sind Beratungsleistungen zur Einrichtung und Feinjustierung der maschinellen Fallbearbeitung mit KOLUMBUS SRP, einschließlich Beratung bei der Regelerstellung oder Anpassung, Test und Qualitätssicherung. Darüber hinaus umfasst die Leistung funktionale Beratung bei der Auswertung der Abrechnungsdaten der SECURVITA BKK in der Software KOLUMBUS Analyse, den Aufbau scorebasierter Regelwerke sowie die Erstellung und Bereitstellung von Controllingberichten.
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB liegen vor, da die vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind, um die bereitgestellten Softwarelösungen optimal zu nutzen und eine effiziente Fallbearbeitung in den o. g. Komponenten sicherzustellen. Die beauftragten Leistungen stehen in unmittelbarem funktionalem Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsgegenstand und verändern weder den Gesamtcharakter des Vertrags noch den wirtschaftlichen Gesamtumfang in unzulässiger Weise.
Infolge der Tatsache, dass nur Mitarbeiter der innovas GmbH fachlich in der Lage sind, diese spezielle Beratung für auf ihre Software KOLUMBUS zu erbringen, sind technische Gründe gegeben, dass dies nur bei innovas als Hersteller der Software Kolumbus beschafft werden kann. Die Erbringung durch Dritte wäre daher unmöglich.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 132 Abs. 5 GWB zur Wahrung der Transparenzpflicht.
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Neuer Wert
Text:
Die SECURVITA BKK nutzt eine Standardsoftware zur Prüfung von Krankenhausrechnungen. Der Vertrag mit deren Lieferant ist als Ergebnis eines EU-weiten Offenen Verfahrens zustande gekommen.
Nun wurden zusätzliche persönlichen Dienstleistungen des Lieferanten erforderlich, um den sogenannten Score innerhalb dieser Standardsoftware nutzen zu können. Diese Dienstleistungen waren vor der Vertragsänderung nicht in im Vertrag enthalten.
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