Stationäre GÜA

Behörde für Inneres und Sport -Polizei-

Lieferung und Montage von 6 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-05.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-05 Auftragsbekanntmachung
2018-06-08 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2018-06-08)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Postanschrift: Mexikoring 33
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Krause, Dirk
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Region: Hamburg 🏙️
URL: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-np/ 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stationäre GÜA 2018211306
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung 📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage von 6 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 107-243418

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 110-250370 (2018-06-08)