Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Vorhaltung und den Betrieb eines RTW (pro Los) sowie den Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem Personal auf Weisung der Integrierten Leitstelle Schweinfurt für den Zeitraum 1.2.2019 bis 31.1.2029.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralamierung Schweinfurt
Postanschrift: Schrammstr. 1
Postort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Stefan Pabst
Telefon: +49 972155373📞
E-Mail: zrfsw@lrasw.de📧
Fax: +49 97215578373 📠
Region: Unterfranken🏙️
URL: http://landkreis-schweinfurt.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunaler Zweckverband
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stationierung und Betrieb von 3 RTW an verschiedenen Standorten im Rettungsdienstbereich Schweinfurt.”
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Vorhaltung und den Betrieb eines RTW (pro Los) sowie den Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem...”
Kurze Beschreibung
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Vorhaltung und den Betrieb eines RTW (pro Los) sowie den Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem Personal auf Weisung der Integrierten Leitstelle Schweinfurt für den Zeitraum 1.2.2019 bis 31.1.2029.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung und Betrieb eines RTW an dem Standort Oberthulba (Landkreis Bad Kissingen) im Los 1.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Ort der Leistung: Bad Kissingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberthulba
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist wie folgt einzubringen:
Montag bis Sonntag 08.00 – 20.00.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option über 5 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung über 5 Jahre
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung und Betrieb eines RTW an dem Standort Schweinshaupten (Landkreis Haßberge) im Los 2.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Haßberge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schweinshaupten
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung über 5 Jahre
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung und Betrieb eines RTW an dem Standort Untersteinbach (Landkreis Haßberge) im Los 3.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Untersteinbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist wie folgt einzubringen:
Montag bis Sonntag 08.00 – 20.00 .
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Beschreibung der Verlängerungen: Option 5 Jahre
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung 5 Jahre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in Ziffer 12 lit. b) der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) im Einzelnen aufgeführt. Dort...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in Ziffer 12 lit. b) der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) im Einzelnen aufgeführt. Dort sind ferner auch unter anderem folgende Mindestanforderungen an die Eignung aufgestellt:
Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte berechtigten Person(en)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vorlage einer Genehmigung des Konzessionsnehmers nach Art. 21 Abs. 1 BayRDG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-15
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landratsamt Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Geschäftsstelle des Zweckverbandes
Raum 325 a”
“1) Nicht abschließend geklärt ist, ob das vorliegende Vergabeverfahren den Bestimmungen aus §§ 97 ff.,148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
1) Nicht abschließend geklärt ist, ob das vorliegende Vergabeverfahren den Bestimmungen aus §§ 97 ff.,148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterliegt. Denn es erscheint zumindest möglich, dass hier die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB einschlägig ist. Vor dem Hintergrund der Entscheidung der VK Südbayern vom 14.02.2017 (AZ: Z3-3-3194-1-54-12/16) berücksichtigt der Konzessionsgeber vorliegend jedoch vorsorglich und vorrangig auch die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. GWB und der KonzVgV. Eine Selbstbindung des Konzessionsgebers an diese Bestimmungen soll dadurch aber gerade nicht begründet werden.
2) Sollten vorliegend die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) nicht anwendbar sein, so ist zuständig für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren nicht die unten unter Ziffer VI.4) benannte Vergabekammer, sondern das
Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg
Burkaderstraße 26
97082 Würzburg
Telefon:+49 (931) 41995-0
Fax: +49 (931) 41995-299
3) Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmebedingungen und -kriterien. Daher sind diese oben unter Ziffer III.1) nur zusammengefasst und teilweise verkürzt wiedergegeben. Im Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der Vergabeunterlagen, dort unter Ziffern 12 bis 13 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Diese Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig.
4) Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird insbesondere geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch Großschadenslagen zu bewältigen (sog. Sonderbedarf – Art. 13 Abs. 2 S. 3 und 19 BayRDG). Insoweit besteht auch eine Mindestanforderung an die Eignung. Näheres hierzu siehe insbesondere in Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) und in Teil C der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§134 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 134-305880 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Schweinfurt
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stationierung und Betrieb von 3 RTW an verschiedenen Standorten im Rettungsdienstbereich Schweinfurt”
Kurze Beschreibung:
“Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Vorhaltung und den Betrieb eines RTW (pro Los) sowie den Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem...”
Kurze Beschreibung
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Vorhaltung und den Betrieb eines RTW (pro Los) sowie den Transport der Notfallpatienten mit entsprechend geschultem Personal auf Weisung der Integrierten Leitstelle Schweinfurt für den Zeitraum 1.2.2019 bis 31.1.2029
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betrieben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betrieben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist wie folgt zu erbringen:
Montag bis Sonntag 8.00 Uhr – 20.00 Uhr
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausfallsicherheit des Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fortbildung des Personals
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Psychosoziale Betreuung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausfallsicherheit Sachmittel
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Effektivität der Hygieneschutzmaßnahmen
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um 5 Jahre
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausfallsicherheit der Sachmittel
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um 5 Jahre
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung und Betrieb eines RTW an dem Standort Untersteinbach (Landkreis Haßberge) im Los 3” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betrieben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betrieben. Die derzeitige wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche. Die Stundenzahl ist wie folgt zu erbringen:
Montag bis Sonntag 08:00 Uhr – 20:00 Uhr
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 134-305880
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Bereitstellung und Betrieb eines RTW an dem Standort Oberthulba (Landkreis Bad Kissingen) im Los 1” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Bereitstellung und Betrieb eines RTW an dem Standort Schweinshaupten (Landkreis Haßberge) im Los 2”
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Bereitstellung und Betrieb eines RTW an dem Standort Untersteinbach (Landkreis Haßberge) im Los 3”
“1) Nicht abschließend geklärt ist, ob das vorliegende Vergabeverfahren auch den Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen...”
1) Nicht abschließend geklärt ist, ob das vorliegende Vergabeverfahren auch den Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterliegt. Denn es erscheint zumindest möglich, dass hier die Ausnahmebestimmung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB einschlägig ist. Vor dem Hintergrund der Entscheidung der VK Südbayern vom 14.2.2017 (AZ: Z3-3-3194-1-54-12/16) berücksichtigt der Konzessionsgeber vorliegend jedoch vorsorglich und vorrangig auch die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. GWB und der KonzVgV. Eine Selbstbindung des Konzessionsgebers an diese Bestimmungen soll dadurch aber gerade nicht begründet werden.
2) Sollten vorliegend die Bestimmungen aus §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) hingegen nicht anwendbar sein, so ist zuständig für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg
Burkarderstraße 26
97082 Würzburg
Telefon-Nr.: +49 (931) 41995-0
Fax-Nr.: +49 (931) 41995-299
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 165-377306 (2018-08-28)