Stationsersetzende Leistungen und Zweitmeinungsberatung

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines bundesweiten Vertrages zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V der Versicherten im Zusammenhang mit der Erbringung von stationsersetzenden Eingriffen in teilnehmenden Praxiskliniken sowie die ausführliche Beratung der Versicherten über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der onlinegestützten Zweitmeinung des Anbieters Medexo.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-24 Auftragsbekanntmachung
2018-07-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Fachärzten
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines bundesweiten Vertrages zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V der Versicherten im Zusammenhang mit der Erbringung von stationsersetzenden Eingriffen in teilnehmenden Praxiskliniken sowie die ausführliche Beratung der Versicherten über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der onlinegestützten Zweitmeinung des Anbieters Medexo.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Fachärzten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Fax: +49 511/28022779 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E65514719 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-25 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 098-223992
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Versicherte haben bei planbaren Eingriffen gem. § 115b SGB V grundsätzlich die Wahl, ob sie den Eingriff im Krankenhaus oder in der Vertragsarztpraxis durchführen lassen möchten.
„Stationsersetzend“ sind Eingriffe, die überwiegend stationär oder teilstationär erfolgen, aber ebenso ambulant durchführbar sind oder sich für eine Verlagerung aus dem stationären in den ambulanten Bereich eignen. Als Bindeglied zwischen dem ambulanten und stationären Sektor haben sich sog. Praxiskliniken etabliert, in denen Versicherte ambulant bis kurzstationär versorgt werden können.
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Da es bis heute keinen Rahmenvertrag zwischen den Praxiskliniken und dem GKV-SV über die Erbringung ambulanter oder stationsersetzender Eingriffe gibt, bedarf es bilateraler Vereinbarungen zwischen Praxiskliniken und Krankenkassen gem. § 140a Abs. 3 Ziff. 4 SGB V. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines solchen Vertrages mit einer Managementgesellschaft. Mit umfasst sind alle in den Vergabeunterlagen abschließend aufgeführten Nebenleistungen, wie z.B. schnelle Terminvergabe, kurze Wartezeiten etc.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertrag nebst Anlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie(zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate) — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie — Unterzeichnete Eigenerklärung gem. Anlage: „Eigenerklärung nach § 123, 124 GWB und MiLoG“ der Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätsbewertung gem. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E65514719 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
§ 135 Unwirksamkeit 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat ...
§160 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind …“.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 098-223992 (2018-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 127-290086
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 098-223992
ABl. S-Ausgabe: 127

Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-03 📅
Name: IVM plus GmbH
Postort: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 134 Informations- und Wartepflicht
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …
§ 135 Unwirksamkeit
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) Gegen § 134 verstoßen hat …
§ 160 Einleitung, Antrag
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind …“
Quelle: OJS 2018/S 127-290086 (2018-07-04)