Das 4-geschossige Flachdachgebäude des Fachklassenbaus des Staufer Gymnasiums Waiblingen, der im Jahr 1962/63 gebaut wurde, muss grundlegend modernisiert werden. Das Gebäude und insbesondere die Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.Insbesondere ist bei der Sanierung die komplette Außen hülle des Gebäudes energetischen zu modernisieren,und aktuelle Brandschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Das Gebäude wird baulich und technisch auf den neuesten Stand ertüchtigt. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 4,0 Mio. EUR (netto, KG 300-700). In einer Machbarkeitsstudie wurden dazu bereits Lösungsansätze untersucht. Die Realisierung ist bis ca. 2022 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Das 4-geschossige Flachdachgebäude des Fachklassenbaus des Staufer Gymnasiums Waiblingen, der im Jahr 1962/63 gebaut wurde, muss grundlegend modernisiert werden. Das Gebäude und insbesondere die Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.Insbesondere ist bei der Sanierung die komplette Außen hülle des Gebäudes energetischen zu modernisieren,und aktuelle Brandschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Das Gebäude wird baulich und technisch auf den neuesten Stand ertüchtigt. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 4,0 Mio. EUR (netto, KG 300-700). In einer Machbarkeitsstudie wurden dazu bereits Lösungsansätze untersucht. Die Realisierung ist bis ca. 2022 geplant.
Das 4-geschossige Flachdachgebäude des Fachklassenbaus des Staufer Gymnasiums Waiblingen, der im Jahr 1962/63 gebaut wurde, muss grundlegend modernisiert werden. Das Gebäude und insbesondere die Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.Insbesondere ist bei der Sanierung die komplette Außen hülle des Gebäudes energetischen zu modernisieren,und aktuelle Brandschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Das Gebäude wird baulich und technisch auf den neuesten Stand ertüchtigt. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 4,0 Mio. EUR (netto, KG 300-700). In einer Machbarkeitsstudie wurden dazu bereits Lösungsansätze untersucht. Die Realisierung ist bis ca. 2022 geplant.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-06 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 235-537576
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Grundsätzlicher Ablauf des Verfahrens:
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt;
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebenen Kontaktstelle (albrings + müller ag, Silberburgstraße 157,70178 Stuttgart, Mail: info@am-ag.de) per Post oder per Mail zu richten;
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig;
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A4-Seite zu begrenzen;
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(6) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden;
(7) Bewerbungsformular, Kommunikation, Angebotsabgabe und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung);
(8) Formale Ausschlusskriterien:
– fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV,
– Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4).
(9) Rechtliche Ausschlusskriterien:
– Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
– Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
– Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
– Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt;
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebenen Kontaktstelle (albrings + müller ag, Silberburgstraße 157,70178 Stuttgart, Mail: info@am-ag.de) per Post oder per Mail zu richten;
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig;
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A4-Seite zu begrenzen;
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(6) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden;
(7) Bewerbungsformular, Kommunikation, Angebotsabgabe und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung);
(8) Formale Ausschlusskriterien:
– fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV,
– Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4).
(9) Rechtliche Ausschlusskriterien:
– Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
– Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
– Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
– Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 250 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Für die Maßnahme werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 2 (Vorplanung) bis LPH 9 (Objektbetreuung) erforderlich. Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an der Stufe 2,
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen in Form einer Machbarkeitsstudie erbracht. Diese wird den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt werden und ist Basis der weiteren Planung.
Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
Stufe 1: LPH 2-3, Stufe 2: LPH 4, Stufe 3: LPH 5-7, Stufe 4: LPH 8, Stufe 5: LHP 9 Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. Ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waiblingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ergänzung zur Bekanntmachung – Anlage 1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR bei Sachschäden abzuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR bei Sachschäden abzuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis für jedes Mitglied erforderlich,
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Mindestjahresumsatz beträgt 200 000 EUR netto gem. § 45 Abs.1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen:
— Angabe von Name, Berufsbezeichnung und voraussichtliche Position der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen,
— Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 + 400), der Leistungszeit (Abschluss innerhalb der letzten 10 Jahre), der Angabe des Auftraggebers, der erbrachten Leistungen (Mind. Leistungsphasen 2-8) und der Honorarzone (Zone III oder Höher). Die Nachweise müssen Referenzobjekte betreffen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind,
— Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 + 400), der Leistungszeit (Abschluss innerhalb der letzten 10 Jahre), der Angabe des Auftraggebers, der erbrachten Leistungen (Mind. Leistungsphasen 2-8) und der Honorarzone (Zone III oder Höher). Die Nachweise müssen Referenzobjekte betreffen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind,
— die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht,
— Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der Technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Wichtung 10 %);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. (Wichtung 15 %), Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 3 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 5 Mitarbeitern);
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. (Wichtung 15 %), Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 3 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 5 Mitarbeitern);
3) Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 75 %, davon 25 % je Referenz) Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind: Objektplanung, Mindeshonorarzone III oder höhere, § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht,
3) Vorlage einer Referenzliste über 3 früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 75 %, davon 25 % je Referenz) Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind: Objektplanung, Mindeshonorarzone III oder höhere, § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht,
– Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 1.12.2008),
– Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
– Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
– Angaben zur Höhe der Herstellkosten KGR 300 + 400 nach DIN 276 gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der Herstellkosten von 0,5 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 3,5 Mio. EUR netto),
– Datum der Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahren (nach 1.12.2008), Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 2 Jahren (nach 1.12.2016)).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Angaben zu einem besonderen Berufsstand entnehmen Sie bitte dem Punkt III.2.1 der Datei „Ergänzungen zur Bekanntmachung – Anlage 1“
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des Projektleiters und des Projektteams (anhand abgewickelter Bauvorhaben)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (HOAI 2013)
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ralf von Cancrin
Internetadresse: www.waiblingen.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66139754🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Albrings + müller ag
Postanschrift: Silberburgstraße 157
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Kontaktperson: Herr Peter Gresens
Telefon: +49 7115285040📞
E-Mail: info@am-ag.de📧
Fax: +49 71152850499 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: https://www.am-ag.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Waiblingen VgV-Verfahren: Staufer Gymnasium – Modernisierung Fachklassenbau – Objektplanung Gebäude (in Papierform)
Land: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Grundsätzlicher Ablauf des Verfahrens:
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt;
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebenen Kontaktstelle (albrings + müller ag, Silberburgstraße 157,70178 Stuttgart, Mail: info@am-ag.de) per Post oder per Mail zu richten;
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig;
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A4-Seite zu begrenzen;
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(6) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden;
(6) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden;
(7) Bewerbungsformular, Kommunikation, Angebotsabgabe und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung);
(7) Bewerbungsformular, Kommunikation, Angebotsabgabe und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung);
(8) Formale Ausschlusskriterien:
– fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV,
– Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4).
(9) Rechtliche Ausschlusskriterien:
– Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §…
… 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
… 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
… 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
– Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karslruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160, GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Quelle: OJS 2018/S 235-537576 (2018-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 235-537576
Kurze Beschreibung:
Das 4-geschossige Flachdachgebäude des Fachklassenbaus des Staufer Gymnasiums Waiblingen, der im Jahr 1962/63 gebaut wurde, muss grundlegend modernisiert werden. Das Gebäude und insbesondere die Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.Insbesondere ist bei der Sanierung die komplette Außen hülle des Gebäudes energetischen zu modernisieren, und aktuelle Brandschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Das Gebäude wird baulich und technisch auf den neuesten Stand ertüchtigt. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 4,0 Mio. EUR (netto, KG 300-700). In einer Machbarkeitsstudie wurden dazu bereits Lösungsansätze untersucht. Die Realisierung ist bis ca. 2022 geplant.
Das 4-geschossige Flachdachgebäude des Fachklassenbaus des Staufer Gymnasiums Waiblingen, der im Jahr 1962/63 gebaut wurde, muss grundlegend modernisiert werden. Das Gebäude und insbesondere die Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.Insbesondere ist bei der Sanierung die komplette Außen hülle des Gebäudes energetischen zu modernisieren, und aktuelle Brandschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Das Gebäude wird baulich und technisch auf den neuesten Stand ertüchtigt. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 4,0 Mio. EUR (netto, KG 300-700). In einer Machbarkeitsstudie wurden dazu bereits Lösungsansätze untersucht. Die Realisierung ist bis ca. 2022 geplant.
Gesamtwert des Auftrags: 386061.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Grundsätzlicher Ablauf des Verfahrens:
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt;
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebenen Kontaktstelle (albrings + müller ag, Silberburgstraße 157,70178 Stuttgart, Mail: info@amag.de) per Post oder per Mail zu richten;
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig;
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A4-Seite zu begrenzen;
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(6) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/ abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden;
(7) Bewerbungsformular, Kommunikation, Angebotsabgabe und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung);
(8) Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4).
(9) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV.
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt;
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebenen Kontaktstelle (albrings + müller ag, Silberburgstraße 157,70178 Stuttgart, Mail: info@amag.de) per Post oder per Mail zu richten;
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig;
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A4-Seite zu begrenzen;
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(6) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/ abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden;
(7) Bewerbungsformular, Kommunikation, Angebotsabgabe und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung);
(8) Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4).
(9) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Stufe 1: LPH 2-3,
— Stufe 2: LPH 4,
— Stufe 3: LPH 5-7,
— Stufe 4: LPH 8,
— Stufe 5: LHP 9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. Ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/ Projektumsetzung besteht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-11 📅
Name: Swiatkowski-Suerkemper Architekten
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 386061.35 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebenen Kontaktstelle (albrings + müller ag, Silberburgstraße 157,70178 Stuttgart, Mail: info@amag.de) per Post oder per Mail zu richten;
(6) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/ abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden;
(6) Fehlende Unterlagen: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/ abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden;
(7) Bewerbungsformular, Kommunikation, Angebotsabgabe und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung);
(7) Bewerbungsformular, Kommunikation, Angebotsabgabe und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3) der Bekanntmachung);
— fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4).
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §…
… 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
… 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
… 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-und Lieferinteressen vorliegt § 73 Abs. 3 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postort: Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;