Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Mind. 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 Jahren nach § 46 (3) 1 VgV, Wichtung 50 %, Vergleichbare Leistungen sind wie folge definiert: Baubegleitende Baggergutüberwachung + Klassifizierung und Analyse von Proben
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz zu vergleichbaren Leistungen die Unterbringung nach „Bayerisches Eckpunktepapier“ nachgewiesen werden kann
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz zu vergleichbaren Leistungen „Aushubüberwachung unter Wasser“ in Verbindung mit Wasserbauprojekten nachgewiesen werden kann.
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz hervorgeht, dass die vergleichbare Leistung für die WSV erbracht wurde.
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz hervorgeht, dass vergleichbare Leistungen, speziell im Fahrrinnenausbau erbracht wurde.
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz zu vergleichbaren Leistungen die Erfahrung in der Dokumentation mit Verantwortliche Erkläung (VE) / Übernahmeschein (ÜS) und Massenzusammenstellung über Rückläufe VE/ÜS nachgewiesen werden kann.
0 Punkte werden vergeben, wenn keines der o. g. Kriterien erfüllt ist.
— Mind. 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 Jahren nach § 46 (3) 1 VgV, Wichtung 50 %, Vergleichbare Leistungen sind wie folge definiert: Baggergutbegutachtung
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz zu vergleichbaren Leistungen die Einstufung / Klassifizierung der Proben gemäß „Bayerisches Eckpunktepapier“ nachgewiesen werden kann.
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz hervorgeht, dass die vergleichbare Leistung für die WSV erbracht wurde.
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz zu vergleichbaren Leistungen die Abstimmung von Baggergutberichten mit Dritten / Genehmigungsbehörden nachgewiesen werden kann.
1 Punkt wird vergeben, wenn in der Referenz zu vergleichbaren Leistungen die Mitwirkung bei der Ausschreibung / Vergabe in Bezug auf Unterbringung nachgewiesen werden kann.
1 Punkt wird vergeben, wenn wenn in der Referenz zu vergleichbaren Leistungen die Erstellung von Abbauplänen nachgwiesen werden kann.
0 Punkte werden vergeben, wenn keines der o. g. Kriterien erfüllt ist.
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt. Jede vergleichbare und damit wertbaren Referenzen wird einzeln anhand der o. g. Kriterien bewertet und die Punkte je erfülltes Kriterium addiert. Anschließend wird der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet.
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung / zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
— Zu § 46 (3) 9 VgV: Das vorgesehene Prüflabor muss nach § 18 BbodSchG zugelassen und nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein. Mindestanforderung ohne Wichtung und weitere Bepunktung. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung / zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.