Steuerberatung sowie Unterstützung bei der Errichtung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS)

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle

Steuerberatungsleistungen sowie Unterstützung bei der Errichtung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-17 Auftragsbekanntmachung
2018-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Steuerwesen
Referenznummer: 0005-22-18-VGV
Kurze Beschreibung:
Steuerberatungsleistungen sowie Unterstützung bei der Errichtung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Fax: +49 224113-3165 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKH2 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKH2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-025779
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Auf Grundlage der eingereichten schriftlichen Angebote erfolgt eine Zwischenbewertung anhand der bekanntgegebenen Wertungsmatrix. Die drei Bieter mit der hiernach erreichten Höchstpunktzahl werden zur Präsentation eingeladen. Die Präsentation ist für die 12. KW 2018 vorgesehen. Bei der Präsentation sollte der zukünftig für den Rhein-Sieg-Kreis zuständig beratende Personenkreis anwesend sein.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich bis zum 31.1. jeden Jahres die Option auf Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate vor.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.4.2022, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Auf Grundlage der eingereichten schriftlichen Angebote erfolgt eine Zwischenbewertung anhand der bekanntgegebenen Wertungsmatrix. Die drei Bieter mit der hiernach erreichten Höchstpunktzahl werden zur Präsentation eingeladen. Die Präsentation ist für die 12. KW 2018 vorgesehen. Bei der Präsentation sollte der zukünftig für den Rhein-Sieg-Kreis zuständig beratende Personenkreis anwesend sein.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53721; Siegburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer im Zusammenhang mit der Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistungen für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit.
Mindeststandards:
Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Versicherungsfall und einer Jahreshöchstleistung von mindestens 4 000 000 EUR.
Für den Nachweis wird die Verwendung des Formblattes "Eignung" empfohlen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die vorgesehene hauptverantwortliche Ansprechperson sind Referenzprojekte mit den entsprechenden Angaben zu benennen, an denen mindestens 1 Person des vom Bieter benannten Beratungsteams mitgearbeitet hat.
Mindeststandards:
— mindestens zwei Referenzen von kommunalen Gebietskörperschaften (unter Angabe der Adresse, des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse, Vertrags-/Ausführungszeitraum, Benennung von Teilen des Beraterteams) über die Erbringung von Steuerberatungsleistungen innerhalb des Referenzzeitraumes (1.1.2015 - 31.12.2017),
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— mindestens eine Referenz auf dem Gebiet des Tax Compliance mit einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr innerhalb des Referenzzeitraumes (1.1.2013 - 31.12.2017).
Sofern eine Referenz beide Leistungsbereiche abdeckt, ist dies unschädlich. Für den Nachweis wird die Verwendung des Formblattes "Eignung" empfohlen.
Der Auftraggeber wird die Angaben zu den Referenzen überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Sofern hierdurch die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschritten wird, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Das für die Auftragsausführung vorgesehene Beratungsteam muss mindestens aus einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt bestehen (§ 2 f. Steuerberatungsgesetz).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Abgabe "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen" sowie;
2) Abgabe "Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung bzw. der Förderung von Beruf und Familie" jeweils gem. Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes NRW (TVgG-NRW) und der dazugehörigen Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW)
Die Erklärungen unter Ziffer 1 und 2 sind der Vergabestelle auf Verlangen innerhalb einer Frist von maximal 5 Werktagen vorzulegen. Nicht fristgerecht vorgelegte Erklärungen führen zum Angebotsausschluss.
3) Abschluss des Integritätsvertrags.
Die Dokumente zu 1. - 3. sind auf dem Vergabeportal einsehbar bzw. herunterladbar.
Eintragungen im Vergaberegister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufshaftpflichtversicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen Steuerberatung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen TCMS
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Kostenkriterium: Honorar Steuerberatung und TCMS
Gewichtung der Kosten: 250 Punkte

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYKH2 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt "Angebot",
— Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB (Bestandteil des Angebotsformulars),
— Formblatt "Unternehmerleistungen",
— aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Bestätigung des Versicherers über die Anpassung der Deckungssummen (nur bei über die Mindestanforderung hinausgehende Deckungssumme).
2) Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Formblatt "Eignung",
— Profile für die - für die Leistungserbringung - vorgesehenen Personen.
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags.
4) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl - unter Fristsetzung von maximal 5 Werktagen - vorzulegen sind:
— aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Bestätigung des Versicherers über die Anpassung der Deckungssummen (nur bei Deckungssumme gem. Mindestanforderung),
— ausgefüllte Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. TVgG-NRW,
— ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gem. TVgG - NRW.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
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Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der Präqualifizierungsnummer - zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) abzugeben. Ein entsprechendes Formblatt kann bei Bedarf über das Vergabeportal bei der Vergabestelle angefordert werden.
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Bezuschlagt wird das wirtschaftlichste Angebot. Die Wertungsmatrix ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Technische Hinweise zu den Voraussetzungen des Vergabeportals siehe:
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYKH2.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 013-025779 (2018-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 086-193761
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 013-025779
ABl. S-Ausgabe: 86

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53721 Siegburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-25 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYSAZ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 086-193761 (2018-05-03)