Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stoffliche Klärschlammverwertung 2019, 18-021VOL014-ZAB
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung: Thermische Klärschlammverwertung
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 340 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Amberg-Sulzbach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 92245 Kümmersbruck/Theuern
Beschreibung der Beschaffung:
“Stoffliche Verwertung des maschinell entwässerten Klärschlamms unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften, insbesondere der AbfKlärV und des KrWAbfG in...”
Beschreibung der Beschaffung
Stoffliche Verwertung des maschinell entwässerten Klärschlamms unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften, insbesondere der AbfKlärV und des KrWAbfG in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Folgende Entsorgungswege sind neben der stofflichen Verwertung zugelassen:
— Thermische Verwertung,
— Landwirtschaftliche Verwertung,
Klärschlammmenge ca. 5000 to; TS-Gehalt 22-25 %
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. bei Bieter, die Ihren Sitz nicht in Deutschland haben den Nachweis des Versicherungsträgers. Aktueller...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. bei Bieter, die Ihren Sitz nicht in Deutschland haben den Nachweis des Versicherungsträgers. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftlandes.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der Eignung ist durch Referenzen vorzuweisen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der Eignung ist durch Referenzen vorzuweisen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß §6 Abs. 3 und Abs. 4 VOL/A EU. Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung mit geforderten Nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Unterlagen nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 VOL/A EU
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Amberg
Referat für Stadtentwicklung und Bauen
Zentrale Vergabestelle
Steinhofgasse 4
Zi.Nr. 100
92224 Amberg”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153836📞
Fax: +49 98153837 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153836📞
Fax: +49 98153837 📠
Quelle: OJS 2018/S 185-418379 (2018-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Stoffliche Verwertung des maschinell entwässerten Klärschlamms unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften, insbesondere der AbfKlärV und des KrWAbfG in...”
Beschreibung der Beschaffung
Stoffliche Verwertung des maschinell entwässerten Klärschlamms unter Einhaltung aller relevanten Vorschriften, insbesondere der AbfKlärV und des KrWAbfG in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Folgende Entsorgungswege sind neben der stofflichen Verwertung zugelassen:
— Thermische Verwertung,
— Landwirtschaftliche Verwertung.
Klärschlammmenge ca. 5 000 to; TS-Gehalt 22-25 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 185-418379
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Stoffliche Klärschlammverwertung 2019, 18-021VOL014-ZAB
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Verwertungs- und Entsorgungsgesellschaft Huber GmbH
Postanschrift: 93345
Postort: Hausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kelheim🏙️
URL: https://www.huber-recycling.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 340 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 458 150 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamen Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar gegenüber des Auftraggebers zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammeranstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2018/S 249-576085 (2018-12-27)