Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung ist durch die Bieter wie folgt zu führen:
Der Bieter hat in Formblatt 1 zu den Bereichen
— Entwässerungs-/ Kanalbauarbeiten
— Straßenbauarbeiten
— Gleisbauarbeiten
— Haltestellenbauarbeiten
— Verkehrssicherungsarbeiten
Jeweils zwei in den letzten 6 Geschäftsjahren ausgeführte Leistungen oder aktuell in Ausführung befindliche Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung/ Teilleistung vergleichbar sind, anzugeben.
Die jeweiligen Kriterien werden je nach Erfüllungsgrad mit „nicht erfüllt“ oder „erfüllt“ bewertet.
Alle Bieter, die sämtliche in dieser Bieterinformation, den Formblättern oder der Bewertungsmatrix aufgeführten Mindest-Teilnahmekriterien mindestens mit „erfüllt“ erfüllen sind geeignet.
Die Nichterfüllung der Mindest-Teilnahmekriterien, d. h. das Nichterreichen des Erfüllungsgrades „erfüllt“ in nur einem oder gar mehreren Kriterien führt zwingend zum Ausschluss als ungeeignet.
Weiterhin ist für jede im Formblatt 1 angegebene Baumaßnahme ein Abschnitt im KEV 179 AngErg Eignung auszufüllen (Abschnitt = Baumaßnahme). Insgesamt ist damit die Seite 3 des KEV 179 AngErg Eignung fünffach vollständig ausgefüllt abzugeben (5 x 2 = 10 Baumaßnahmen), zusätzlich zum ausgefüllten Formblatt 1.
Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung/ Teilleistung werden Projekte/ Baumaßnahmen gewertet bzw. mit dem Erfüllungsgrad „erfüllt“ gewertet, werden folgende Maßnahmen/ Projekte, die der Bieter in den letzten 6 Geschäftsjahren ausgeführt hat bzw. aktuell noch ausführt und die folgende Kriterien erfüllen:
— Entwässerungs-/ Kanalbauarbeiten: Mindestbaulänge 80 m, im bebauten Ortsbereich, mit verbautem Graben, davon mindestens eine Maßnahme mit Wasserhaltung mittels Schwerkraftbrunnen
— Straßenbauarbeiten: Mindestbaulänge 400 m oder 200 m mit Einmündung oder Kreuzung, im bebauten Ortsbereich, unter Aufrechterhaltung der Erschließung der angrenzenden Grundstücke
— Gleisbauarbeiten: Neubau oder Umbau eines Gleisdrei- oder -viereckes mit entsprechenden Weichen im bebauten Ortsbereich unter zumindest teilweiser Aufrechterhaltung des Individualverkehrs
— Haltestellenbauarbeiten: Neubau einer Haltestelle für Stadt- oder Straßenbahnen, Bahnsteiglänge mindestens 38 m, Bahnsteighöhe 30 - 60 cm über Schienenoberkante
— Verkehrssicherungsarbeiten: Verkehrssicherung einer Baustelle nach ZTV-SA (oder gleichwertig) auf einer Hauptverkehrsstraße innerhalb des bebauten Ortsbereichs, davon mindestens eine Maßnahme im Einzugsgebiet einer Verkehrslichtsignalanlage, mit mehrfachem Umbau der Verkehrssicherung.
Werden von Bietern oder Bietergemeinschaften Projekte als Referenz benannt, die von dem jeweiligen Unternehmen in Arbeitsgemeinschaften abgewickelt wurden, so ist der Anteil des Unternehmens an den Leistungen der Arbeitsgemeinschaft detailliert anzugeben, er muss mindestens > 50 % (50 v. H.) betragen.
Ferner müssen Bewerbungen von Bietergemeinschaften eindeutig erkennen lassen, welches Mitglied der Bietergemeinschaft das jeweilige Referenzprojekt erbracht hat.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner fachlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten oder Referenzen eines anderen beruft, hat der Bieter für sein bzw. die betreffenden Unternehmen jeweils die geforderten Nachweise, Unterlagen und Erklärungen für sein sowie das betreffende Unternehmen vorzulegen (schriftliche Erklärung des Nachunternehmers gem. KEV 178, jeweils KEV 179 Seite 1 und 2).