Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.muenchen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik, Schragenhofstraße, Lagerhaltung, An-/Aufsatz- und Aufhängeleuchten; Vergabe-Nr.: T50115918”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Kurze Beschreibung: An-/Aufsatz- und Aufhängeleuchten
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schragenhofstraße 6
80992 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Baureferat-Tiefbau, die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik der Landeshauptstadt München benötigt im Rahmen des Klimaschutzprogramm...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Baureferat-Tiefbau, die Abteilung Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik der Landeshauptstadt München benötigt im Rahmen des Klimaschutzprogramm IHKM die Lieferung von
— 2 610 Mastansatz- Mastaufsatzleuchten (Kofferleuchten) mit konventioneller Lichttechnik in den Leistungsklassen 70W, 100W und 150W (HST und HIT)
und die Lieferung von
— 1 368 Seilhängeleuchten mit konventioneller Lichttechnik (CL96) in den
Leistungsklassen von 100W und 150W (HST und HIT)
für die Verbauung im Stadtgebiet München für den Zeitraum von ungefähr 1,5 Jahren nach Auftragserteilung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 064-142011
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik, Schragenhofstraße, Lagerhaltung, An-/Aufsatz- und Aufhängeleuchten; Vergabe-Nr.: T50115918”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Philips Lightning GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siteco Beleuchtungstechnik GmbH
Postort: München
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“...”
Die Eintragung „0,01 EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 013-026097 (2019-01-16)