Gegenstand dieser Beschaffung ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Wildeshausen (ca. 2 289 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Ebenfalls geschuldet ist die Stromlieferung für die ersten beiden Vertragsjahre und die Klärung der Verbrauchs- und Anschlusssituation der Straßenbeleuchtung. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer die Beleuchtungsanlagen energetisch sanieren (Austausch von ineffizienten Leuchten gegen LED-Leuchten) und hierzu ein Konzept vorlegen. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Referenznummer: 71-18
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Beschaffung ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Wildeshausen (ca. 2 289 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Ebenfalls geschuldet ist die Stromlieferung für die ersten beiden Vertragsjahre und die Klärung der Verbrauchs- und Anschlusssituation der Straßenbeleuchtung. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer die Beleuchtungsanlagen energetisch sanieren (Austausch von ineffizienten Leuchten gegen LED-Leuchten) und hierzu ein Konzept vorlegen. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
Gegenstand dieser Beschaffung ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Wildeshausen (ca. 2 289 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Ebenfalls geschuldet ist die Stromlieferung für die ersten beiden Vertragsjahre und die Klärung der Verbrauchs- und Anschlusssituation der Straßenbeleuchtung. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer die Beleuchtungsanlagen energetisch sanieren (Austausch von ineffizienten Leuchten gegen LED-Leuchten) und hierzu ein Konzept vorlegen. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbeleuchtungseinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung, insbesondere zu den vom Auftragnehmer durchzuführenden Effizienzmaßnahmen, dem damit einhergehenden Einsparpotenzial und zur Beschaffung einer neuen Steuerungslösung können nur im Verhandlungswege zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2) Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5) Interessenten können bis zum 12.9.2018 Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine „Holschuld“, da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6) Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
7) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Stadt im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
8) Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
9) Soweit Teile der Vergabeunterlagen Urheberrechten Dritter unterliegen oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
10) Die unklare Anschlussituation lässt eine Losaufteilung nicht zu.
11) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
12) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 1.1.2019 angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem beabsichtigten Tag der Zuschlagserteilung und dem Vertragsbeginn nur wenige Tage liegen. Bewerber und Bieter haben dies entsprechend zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WYJDJ
1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung, insbesondere zu den vom Auftragnehmer durchzuführenden Effizienzmaßnahmen, dem damit einhergehenden Einsparpotenzial und zur Beschaffung einer neuen Steuerungslösung können nur im Verhandlungswege zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2) Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5) Interessenten können bis zum 12.9.2018 Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine „Holschuld“, da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6) Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
7) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Stadt im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
8) Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
9) Soweit Teile der Vergabeunterlagen Urheberrechten Dritter unterliegen oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
10) Die unklare Anschlussituation lässt eine Losaufteilung nicht zu.
11) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
12) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 1.1.2019 angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem beabsichtigten Tag der Zuschlagserteilung und dem Vertragsbeginn nur wenige Tage liegen. Bewerber und Bieter haben dies entsprechend zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WYJDJ
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 4 420 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 420 000 EUR 💰
Dauer: 240 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wildeshausen 27793 Wildeshausen Haupterfüllungsort ist das Stadtgebiet Wildeshausen mit den umliegenden Bauernschaften.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Handelsregisterauszug nach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag;
2) Erklärung gemäß §§ 123, 124 GWB ach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zum Unternehmensprofil nach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag;
2) Angabe des Nettoumsatzes der letzten 3 Jahre ach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag;
3) Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens nach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag;
4) aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang nach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag.
Mindeststandards: Nach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung nach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag;
2) Darstellung der Qualifikationen und Berufserfahrungen des als Projektleitung vorgesehenen Personals nach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag;
3) Darstellung der Eignungsanforderungen, zu deren Erfüllung andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden, nach Maßgabe des Formulars T00_Teilnahmeantrag.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung nach MiLoG und NTVergG nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sofern mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahe kommen. Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte (Anlage zum Teilnahmeformular) lautet wie folgt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahe kommen. Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte (Anlage zum Teilnahmeformular) lautet wie folgt:
2) Vergleichbarkeit der Zahl der betreuten Lichtpunkte – 20 %;
Zahl der betreuten Lichtpunkte 2 000 oder mehr – 5 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1800 und 1999 – 4 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1600 und 1799 – 3 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1300 und 1599 – 2 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1100 und 1299 Lichtpunkte – 1 Punkt;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1000 (Mindestanforderung) und 1099 Lichtpunkte – 0 Punkte.
3) Vergleichbarkeit des Leistungsumfangs (Angaben im Formular Referenzprojekte Ziff. 11)-13) – 40 %
Sehr hohe Vergleichbarkeit – 5 Punkte
Hohe Vergleichbarkeit – 4 Punkte
Mittlere Vergleichbarkeit – 3 Punkte
Geringe Vergleichbarkeit – 2 Punkte
Sehr geringe Vergleichbarkeit – 1 Punkt
In jedem der vorgenannten Kriterien sind maximal 5 Rohpunkte erreichbar. Die Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Summe der mit der jeweiligen Gewichtung multiplizierten Rohpunkte. Die 5 Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
In jedem der vorgenannten Kriterien sind maximal 5 Rohpunkte erreichbar. Die Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Summe der mit der jeweiligen Gewichtung multiplizierten Rohpunkte. Die 5 Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die 20jährige Laufzeit ist erforderlich, da der künftige Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche Investitionen in die Straßenbeleuchtung durchführt, so z.B. zur energetischen Sanierung und zur Beleuchtungssteuerung. Diese Ingangsetzungsinvestitionen sind mit dem pauschalen Beleuchtungsentgelt je Lichtpunkt abgegolten und werden sich erst während der 20jährigen Laufzeit amortisieren.
Die 20jährige Laufzeit ist erforderlich, da der künftige Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche Investitionen in die Straßenbeleuchtung durchführt, so z.B. zur energetischen Sanierung und zur Beleuchtungssteuerung. Diese Ingangsetzungsinvestitionen sind mit dem pauschalen Beleuchtungsentgelt je Lichtpunkt abgegolten und werden sich erst während der 20jährigen Laufzeit amortisieren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die 20jährige Laufzeit ist erforderlich, da der künftige Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche Investitionen in die Straßenbeleuchtung durchführt, so z.B. zur energetischen Sanierung und zur Beleuchtungssteuerung. Diese Ingangsetzungsinvestitionen sind mit dem pauschalen Beleuchtungsentgelt je Lichtpunkt abgegolten und werden sich erst während der 20jährigen Laufzeit amortisieren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die 20jährige Laufzeit ist erforderlich, da der künftige Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche Investitionen in die Straßenbeleuchtung durchführt, so z.B. zur energetischen Sanierung und zur Beleuchtungssteuerung. Diese Ingangsetzungsinvestitionen sind mit dem pauschalen Beleuchtungsentgelt je Lichtpunkt abgegolten und werden sich erst während der 20jährigen Laufzeit amortisieren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schnelle Störungsbeseitigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Neue Beleuchtungssteuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieffizienz-Investitionen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Gesamtangebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 57
1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung, insbesondere zu den vom Auftragnehmer durchzuführenden Effizienzmaßnahmen, dem damit einhergehenden Einsparpotenzial und zur Beschaffung einer neuen Steuerungslösung können nur im Verhandlungswege zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung, insbesondere zu den vom Auftragnehmer durchzuführenden Effizienzmaßnahmen, dem damit einhergehenden Einsparpotenzial und zur Beschaffung einer neuen Steuerungslösung können nur im Verhandlungswege zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2) Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5) Interessenten können bis zum 12.9.2018 Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine „Holschuld“, da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
5) Interessenten können bis zum 12.9.2018 Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine „Holschuld“, da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6) Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
6) Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
7) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Stadt im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
7) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Stadt im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
8) Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
8) Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
9) Soweit Teile der Vergabeunterlagen Urheberrechten Dritter unterliegen oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
9) Soweit Teile der Vergabeunterlagen Urheberrechten Dritter unterliegen oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
10) Die unklare Anschlussituation lässt eine Losaufteilung nicht zu.
11) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
12) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 1.1.2019 angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem beabsichtigten Tag der Zuschlagserteilung und dem Vertragsbeginn nur wenige Tage liegen. Bewerber und Bieter haben dies entsprechend zu berücksichtigen.
12) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 1.1.2019 angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem beabsichtigten Tag der Zuschlagserteilung und dem Vertragsbeginn nur wenige Tage liegen. Bewerber und Bieter haben dies entsprechend zu berücksichtigen.
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 163-372639 (2018-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Wildeshausen (ca. 2 289 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Ebenfalls geschuldet ist die Stromlieferung für die ersten beiden Vertragsjahre und die Klärung der Verbrauchs- und Anschlussituation der Straßenbeleuchtung. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer die Beleuchtungsanlagen dem von ihm vorgelegten Konzept energetisch sanieren (Austausch von ineffizienten Leuchten gegen LED-Leuchten). Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Wildeshausen (ca. 2 289 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Ebenfalls geschuldet ist die Stromlieferung für die ersten beiden Vertragsjahre und die Klärung der Verbrauchs- und Anschlussituation der Straßenbeleuchtung. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer die Beleuchtungsanlagen dem von ihm vorgelegten Konzept energetisch sanieren (Austausch von ineffizienten Leuchten gegen LED-Leuchten). Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags. Von Interessenbekundungen oder Angeboten ist abzusehen.
Die Bekanntgabe des Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht. Die Angabe „1,00 EUR" ist technisch bedingt.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags. Von Interessenbekundungen oder Angeboten ist abzusehen.
Die Bekanntgabe des Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht. Die Angabe „1,00 EUR" ist technisch bedingt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Wildeshausen (ca. 2 289 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Ebenfalls geschuldet ist die Stromlieferung für die ersten beiden Vertragsjahre und die Klärung der Verbrauchs- und Anschlussituation der Straßenbeleuchtung. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer die Beleuchtungsanlagen entsprechend dem von ihm vorgelegten Konzept energetisch sanieren (Austausch von ineffizienten Leuchten gegen LED-Leuchten). Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
Gegenstand des vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Wildeshausen (ca. 2 289 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Ebenfalls geschuldet ist die Stromlieferung für die ersten beiden Vertragsjahre und die Klärung der Verbrauchs- und Anschlussituation der Straßenbeleuchtung. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Zusätzlich soll der Auftragnehmer die Beleuchtungsanlagen entsprechend dem von ihm vorgelegten Konzept energetisch sanieren (Austausch von ineffizienten Leuchten gegen LED-Leuchten). Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben.
Zusätzliche Informationen:
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags. Von Interessenbekundungen oder Angeboten ist abzusehen.
Die Bekanntgabe des Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht. Die Angabe „1,00 EUR" ist technisch bedingt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-27 📅
Name: swb Beleuchtung GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 20
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland 🇩🇪 Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags. Von Interessenbekundungen oder Angeboten ist abzusehen.
Die Bekanntgabe des Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht. Die Angabe „1,00 EUR" ist technisch bedingt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WYGQ0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hätte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen rügen müssen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzte voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden sollte, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind. Die Frist begann am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hätte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen rügen müssen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzte voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden sollte, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind. Die Frist begann am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.