Streckenertüchtigung Strecke 6528 Ahrensfelde-Werneuchen: Los 01 DB Netz AG, Bauzeit 4.7.-20.8.2018; Los 02 DB S&S AG, ZIP Hp Ahrensfelde Nord, Bf Blumberg, Hp Seefeld und Bf Werneuchen
Streckenertüchtigung Strecke 6528 Ahrensfelde-Werneuchen: Los 01 DB Netz AG, Bauzeit 4.7.-20.8.2018; Los 02 DB S&S AG, Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) Hp Ahrensfelde Nord, Bf Blumberg (b Berlin), Hp Seefeld (Mark) und Bf Werneuchen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber
Region: Berlin🏙️ Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Streckenertüchtigung Strecke 6528 Ahrensfelde-Werneuchen: Los 01 DB Netz AG, Bauzeit 4.7.2018 – 20.8.2018; Los 02 DB S&S AG, ZIP HP Ahrensfelde Nord, BF...”
Titel
Streckenertüchtigung Strecke 6528 Ahrensfelde-Werneuchen: Los 01 DB Netz AG, Bauzeit 4.7.2018 – 20.8.2018; Los 02 DB S&S AG, ZIP HP Ahrensfelde Nord, BF Blumberg, HP Seefeld und Bf Werneuchen
18GEI32089
Streckenertüchtigung Strecke 6528 Ahrensfelde-Werneuchen: Los 01 DB Netz AG, Bauzeit 4.7.2018 – 20.8.2018; Los 02 DB S&S AG, Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) HP Ahrensfelde Nord, BF Blumberg (b Berlin), HP Seefeld (Mark) und BF Werneuchen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 052-115933
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Streckenertüchtigung Strecke 6528 Ahrensfelde-Werneuchen: Los 01 DB Netz AG, Bauzeit 4.7.2018 – 20.8.2018; Los 02 DB S&S AG, ZIP HP Ahrensfelde Nord, BF...”
Titel
Streckenertüchtigung Strecke 6528 Ahrensfelde-Werneuchen: Los 01 DB Netz AG, Bauzeit 4.7.2018 – 20.8.2018; Los 02 DB S&S AG, ZIP HP Ahrensfelde Nord, BF Blumberg, HP Seefeld und BF Werneuchen
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-08 📅
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch.
— keine Plangenehmigung vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, wenn die Plangenehmigung zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt. Liegt die Plangenehmigung nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 109-248899 (2018-06-08)