Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen. Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10): T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, T2: Branchen- und Marktanalyse, T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt, T4: Wissensmanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bmvi.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strombasierte Kraftstoffe für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen. Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10): T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, T2: Branchen- und Marktanalyse, T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt, T4: Wissensmanagement
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffsysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schiffe und Boote📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Wasserverkehr📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffzellen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserstoff📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen.
Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10):
T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt AP1: Energiebedarf und Emissionen in der Binnenschifffahrt AP2: Klima- und Umweltschutzstrategie auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen AP3: Aktuelle Fördermöglichkeiten
T2: Branchen- und Marktanalyse AP4: Systematik der Anwendungsfälle in Berufsschifffahrt, Behördenschiffen, Tourismus, Freizeit und ÖPNV AP5: Marktpotentialanalyse
T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt AP6: Erzeugung AP7: Transport AP8: Bunkern AP9: Energiewandlung mit Brennstoffzelle
T4: Wissensmanagement AP10: Darstellung der Ergebnisse und Erstellen eines Leitfadens Darüber hinaus umfasst der Auftrag Auftakt- und Arbeits- und Projekttreffen, Stakeholder-Workshops, eine Fachveranstaltung und umfasst Aufgaben in Bezug auf das Berichtswesen. Die Workshops und deren nachfolgende Treffen werden nach Bedarf einzeln beauftragt (Option).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt V.1. beschriebene optionale Leistung „ein Stakeholder-Workshop“, bei Bedarf bis zu 2...”
Beschreibung der Optionen
Der AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt V.1. beschriebene optionale Leistung „ein Stakeholder-Workshop“, bei Bedarf bis zu 2 Mal zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Der AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt V.1. beschriebene optionale Leistung „ein Projekttreffen“, bei Bedarf bis zu 2 Mal zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
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Zusätzliche Informationen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 097-221501
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Strombasierte Kraftstoffe für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH
Postanschrift: Daimlerstr. 15
Postort: Ottonrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundekartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2018/S 165-377202 (2018-08-28)