Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen. Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10): T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, T2: Branchen- und Marktanalyse, T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt, T4: Wissensmanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen. Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10): T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, T2: Branchen- und Marktanalyse, T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt, T4: Wissensmanagement.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen. Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10): T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, T2: Branchen- und Marktanalyse, T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt, T4: Wissensmanagement.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Brennstoffsysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67223146🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 097-221501
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen.
Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10):
T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt AP1: Energiebedarf und Emissionen in der Binnenschifffahrt AP2: Klima- und Umweltschutzstrategie auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen AP3: Aktuelle Fördermöglichkeiten T2: Branchen- und Marktanalyse AP4: Systematik der Anwendungsfälle in Berufsschifffahrt, Behördenschiffen, Tourismus, Freizeit und ÖPNV AP5: Marktpotentialanalyse T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt AP6: Erzeugung AP7: Transport AP8: Bunkern AP9: Energiewandlung mit Brennstoffzelle T4: Wissensmanagement AP10: Darstellung der Ergebnisse und Erstellen eines Leitfadens Darüber hinaus umfasst der Auftrag Auftakt- und Arbeits- und Projekttreffen, Stakeholder-Workshops, eine Fachveranstaltung und umfasst Aufgaben in Bezug auf das Berichtswesen. Die Workshops und deren nachfolgende Treffen werden nach Bedarf einzeln beauftragt (Option).
T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt AP1: Energiebedarf und Emissionen in der Binnenschifffahrt AP2: Klima- und Umweltschutzstrategie auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen AP3: Aktuelle Fördermöglichkeiten T2: Branchen- und Marktanalyse AP4: Systematik der Anwendungsfälle in Berufsschifffahrt, Behördenschiffen, Tourismus, Freizeit und ÖPNV AP5: Marktpotentialanalyse T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt AP6: Erzeugung AP7: Transport AP8: Bunkern AP9: Energiewandlung mit Brennstoffzelle T4: Wissensmanagement AP10: Darstellung der Ergebnisse und Erstellen eines Leitfadens Darüber hinaus umfasst der Auftrag Auftakt- und Arbeits- und Projekttreffen, Stakeholder-Workshops, eine Fachveranstaltung und umfasst Aufgaben in Bezug auf das Berichtswesen. Die Workshops und deren nachfolgende Treffen werden nach Bedarf einzeln beauftragt (Option).
Dauer: 9 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt V.1. beschriebene optionale Leistung „ein…
… Stakeholder-Workshop“, bei Bedarf bis zu drei Mal zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
… Projekttreffen“, bei Bedarf bis zu drei Mal zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
… 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen).
… 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG)“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG)“ zu nutzen).
Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an.
Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Beachten Sie die weiterführenden Anforderungen der Bewerbungsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste mit Darstellung der mit diesem Auftrag vergleichbaren Aufträgen, Projekte, Studien oder deren Veröffentlichungen des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Arbeiten.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
O abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt O Angabe der jeweiligen Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (berufliche Erfahrung) insgesamt erfüllt ist:
O abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt O Angabe der jeweiligen Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (berufliche Erfahrung) insgesamt erfüllt ist:
1) Kenntnisse und Erfahrungen in der Forschung oder Entwicklung oder Innovation im Themenbereich der Brennstoffzellensysteme
2) Kenntnisse und Erfahrungen in der Forschung oder Entwicklung oder Innovation im Themenbereich der strombasierte Kraftstoffe;
3) Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung und/oder Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen schiffsbaulicher Fragestellungen, nachzuweisen z. B. durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses als Schiffsbauingenieur (Kopie) oder Darstellung einer vergleichbaren Qualifikation (z. B. einschlägige mehrjährige Berufserfahrung im Schiffsbau);
3) Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung und/oder Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen schiffsbaulicher Fragestellungen, nachzuweisen z. B. durch die Vorlage eines Abschlusszeugnisses als Schiffsbauingenieur (Kopie) oder Darstellung einer vergleichbaren Qualifikation (z. B. einschlägige mehrjährige Berufserfahrung im Schiffsbau);
4) Kenntnisse und Erfahrungen der maritimen Wirtschaft mit dem Bezug zu: Schiffsklassifikation, Schiffstypen, Schiffsrouten;
5) Kenntnisse und Erfahrungen in der Logistik und Infrastruktur für Brennstoffe in der Binnenschifffahrt;
6) Kenntnisse und Erfahrungen von alternativen Antriebskonzepten;
7) Kenntnisse und Erfahrungen bei Untersuchungen zu gesellschaftlichen Transformationsprozessen im Bereich Umwelt oder Klimaschutz;
8) Kenntnisse und Erfahrungen in der Politikberatung durch Erstellung von Studien oder Gutachten mit beratendem Charakter;
9) Kenntnisse und Erfahrungen in der deutschen Förderpolitik;
10) Kenntnisse und Erfahrung mit der Erstellung, Analyse und Bewertung von betriebswirtschaftlichen Prognosen und wirtschaftlichen Rahmenszenarien
11) Kompetenzen des Projektleiters im Projektmanagement und der Leitung interdisziplinärer Teams Es sind zu den Punkten 1. und 2. jeweils mindestens 1 Referenz im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben (z.B. Projekte, Studien usw.). Es sind zu den Punkten 3. bis 11. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
11) Kompetenzen des Projektleiters im Projektmanagement und der Leitung interdisziplinärer Teams Es sind zu den Punkten 1. und 2. jeweils mindestens 1 Referenz im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben (z.B. Projekte, Studien usw.). Es sind zu den Punkten 3. bis 11. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Bitte beachten Sie zu § 3 „Vergütung“, dass der Zahlungsplan hinsichtlich der Höhe der einzelnen Raten unter Berücksichtigung der Haushaltslage nach Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt wird. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Auszüge aus „Hinweise für Zahlungsempfänger“. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen). Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Bitte beachten Sie zu § 3 „Vergütung“, dass der Zahlungsplan hinsichtlich der Höhe der einzelnen Raten unter Berücksichtigung der Haushaltslage nach Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt wird. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Auszüge aus „Hinweise für Zahlungsempfänger“. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen). Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E67223146 (http://www.subreport.de/E67223146) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E67223146 (http://www.subreport.de/E67223146) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E67223146)erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 19.6.2018 zu stellen.
Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E67223146)erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 19.6.2018 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2018/S 097-221501 (2018-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen. Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10): T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, T2: Branchen- und Marktanalyse, T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt, T4: Wissensmanagement
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags sind die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen für Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt darzustellen. Dafür sind die Erzeugungs-, Transport-, Lager und Umwandlungsketten für verschiedene Kraftstoffe zu untersuchen. Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Themengebieten (T1 bis T4) mit jeweils zugehörigen Arbeitspaketen (AP 1 bis AP10): T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, T2: Branchen- und Marktanalyse, T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt, T4: Wissensmanagement
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
T1: Klima- und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt AP1: Energiebedarf und Emissionen in der Binnenschifffahrt AP2: Klima- und Umweltschutzstrategie auf den Ebenen Bund, Länder und Kommunen AP3: Aktuelle Fördermöglichkeiten
T2: Branchen- und Marktanalyse AP4: Systematik der Anwendungsfälle in Berufsschifffahrt, Behördenschiffen, Tourismus, Freizeit und ÖPNV AP5: Marktpotentialanalyse
T3: Technisch-wirtschaftlicher Vergleich strombasierter Kraftstoffe durch Brennstoffzellen in der Binnenschifffahrt AP6: Erzeugung AP7: Transport AP8: Bunkern AP9: Energiewandlung mit Brennstoffzelle
T4: Wissensmanagement AP10: Darstellung der Ergebnisse und Erstellen eines Leitfadens Darüber hinaus umfasst der Auftrag Auftakt- und Arbeits- und Projekttreffen, Stakeholder-Workshops, eine Fachveranstaltung und umfasst Aufgaben in Bezug auf das Berichtswesen. Die Workshops und deren nachfolgende Treffen werden nach Bedarf einzeln beauftragt (Option).
T4: Wissensmanagement AP10: Darstellung der Ergebnisse und Erstellen eines Leitfadens Darüber hinaus umfasst der Auftrag Auftakt- und Arbeits- und Projekttreffen, Stakeholder-Workshops, eine Fachveranstaltung und umfasst Aufgaben in Bezug auf das Berichtswesen. Die Workshops und deren nachfolgende Treffen werden nach Bedarf einzeln beauftragt (Option).
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung unter Punkt V.1. beschriebene optionale Leistung „ein…
… Stakeholder-Workshop“, bei Bedarf bis zu 2 Mal zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
… Projekttreffen“, bei Bedarf bis zu 2 Mal zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-27 📅
Name: Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH
Postanschrift: Daimlerstr. 15
Postort: Ottonrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.