Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“:
1) Die Bieter/Bietergemeinschaft haben/hat ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Angebote ohne Formular werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
2) Sämtliche im Formular geforderte Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
3) Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
4) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbstständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV des Formulars sind auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber nicht verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
5) Vgl. zur „Eignungsleihe“, Abschnitt I Ziffer 5 des Formulars.
6) Vgl. zur „Selbstreinigung“, Abschnitt I Ziffer 6 des Formulars.