Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge ca. 1 045 863 kWh/Jahr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Büdelsdorf, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Büdelsdorf
Postleitzahl: 24782
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/253📞
E-Mail: anders@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031/255 📠
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/🌏
Teilnahme-URL: https://www.enportal.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromlieferung 2019/2020/2021 aus erneuerbaren Energien für die Stadt Büdelsdorf”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge ca. 1 045 863 kWh/Jahr”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge ca. 1 045 863 kWh/Jahr
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Stadt Büdelsdorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge ca. 594 948 kWh/Jahr”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge ca. 594 948 kWh/Jahr
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Stadt Büdelsdorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge ca. 450 915 kWh/Jahr”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge ca. 450 915 kWh/Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates,” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermengen/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR,
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 1 TTG (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen),
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 3 TTG,
— Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
13:01 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ aufwww.enportal.de durchgeführt.
Angaben zu:
— Zwingende...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ aufwww.enportal.de durchgeführt.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert),
— Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig-Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbroker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs. 1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 179-405034 (2018-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Büdelsdorf, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH
Kontaktperson:
“Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 769318.41 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 179-405034
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Stadt Büdelsdorf
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Kiel AG
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 445028.31 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Stadt Büdelsdorf
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Rendsburg GmbH
Postort: Rendsburg
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 324290.10 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs. 1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 230-525506 (2018-11-26)