Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Gemeinden gemäß Leistungsverzeichnis.
Liefermenge: ca. 1.205.800 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Amt Schönberger Land vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Am Markt 15
Postort: Schönberg
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
E-Mail: info@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031255 📠
Region: Nordwestmecklenburg🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Stadt Dassow vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Am Markt 15
Postort: Schönberg
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
Telefon: +49 3853031255 📠
Name: Stadt Schönberg vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Grieben vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Groß Siemz vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Lockwisch vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Lüdersdorf vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Menzendorf vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Niendorf vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Roduchelstorf vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Name: Gemeinde Selmsdorf vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromlieferung 2019/2020/2021 für das Amt Schönberger Land und die amtsangehörigen Gemeinden”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Gemeinden gemäß...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Gemeinden gemäß Leistungsverzeichnis
Liefermenge: ca. 1 205 800 kWh/Jahr
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 859844.31 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Amt Schönberger Land
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Schönberger Land.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Gemeinden
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Gemeinden
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2021
Liefermenge: ca. 570 760 kWh/Jahr
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Amt Schönberger Land (Straßenbeleuchtung)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Gemeinden
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Gemeinden
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2021
Liefermenge: ca. 635 040 kWh/Jahr
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 081-180815
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Amt Schönberger Land
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Neustrelitz GmbH
Postort: Neustrelitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 408272.11 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Amt Schönberger Land (Straßenbeleuchtung)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EMB Energie Mark Brandenburg GmbH
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 451572.20 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 145-331762 (2018-07-30)