Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grimmen vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Grellenberger Str. 60
Postort: Grimmen
Postleitzahl: 18507
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
E-Mail: info@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031255 📠
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung 2019/2020/2021 für den ZWA Grimmen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 2 198 812 kWh/Jahr.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1345522.79 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 ZAW Grimmen (SLP)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 599 474 kWh/Jahr.” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 ZWA Grimmen (RLM)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 1 599 338 kWh/Jahr.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 079-177583
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 ZAW Grimmen (SLP)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 440034.53 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 ZWA Grimmen (RLM)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 905488.25 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885162📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855162 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Organigramm/M%C3%BCller%E2%80%93Tillman🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 141-323581 (2018-07-24)