Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Kreisstadt Homburg und Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH, ca. 4 677 277 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisstadt Homburg, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Am Forum 5
Postort: Homburg
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
E-Mail: wegner@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031-255 📠
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Am Forum 5
Postort: Homburg
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
Telefon: +49 3853031-255 📠
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromlieferung 2019/2020/2021 Kreisstadt Homburg und Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Kreisstadt Homburg und Homburger Parkhaus...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Kreisstadt Homburg und Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH, ca. 4 677 277 kWh/Jahr
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3053408.44 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Kreisstadt Homburg (Straßenbeleuchtung)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Kreisstadt Homburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Kreisstadt Homburg, ca. 2 509 059 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Kreisstadt Homburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Kreisstadt Homburg und Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Kreisstadt Homburg und Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH, ca. 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Kreisstadt Homburg und Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH, ca. 2 168 218 kWh/Jahr
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 095-215362
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Kreisstadt Homburg (Straßenbeleuchtung)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Homburg GmbH
Postort: Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1599315.51 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Kreisstadt Homburg
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1454092.93 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes- Geschäftsstelle
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681501-4994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 681501-3506 📠
URL: http://www.saarland.de/3339.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 160-366603 (2018-08-20)