Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes Krempermarsch, ca. 1.145.923 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Amt Krempermarsch, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Birkenweg 29
Postort: Krempe
Postleitzahl: 25361
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
E-Mail: wegner@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031-255 📠
Region: Steinburg🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Gemeinde Bahrenfleth, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Postanschrift: Birkenweg 29
Postort: Krempe
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
Telefon: +49 3853031-255 📠
Name: Gemeinde Dägeling, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Gemeinde Elskop, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Gemeinde Grevenkop, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Stadt Krempe, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Gemeinde Kremperheide, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Gemeinde Krempermoor, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Gemeinde Neuenbrook, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Gemeinde Rethwisch, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Gemeinde Süderau, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Name: Schulverband Krempermarsch, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung 2019/2020 Amt Krempermarsch
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes Krempermarsch, ca. 1 145 923 kWh/Jahr
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 552935.97 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Amt Krempermarsch (Straßenbeleuchtung)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Steinburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Krempermarsch
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Krempe, ca. 188 393 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Amt Krempermarsch
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes Krempermarsch, ca. 957 530 kWhJahr
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 110-249912
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Amt Krempermarsch (Straßenbeleuchtung)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postort: Neumünster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 90909.23 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Amt Krempermarsch
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Glückstadt GmbH
Postort: Glückstadt
Region: Steinburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 462026.74 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 200-454381 (2018-10-16)