Stromlieferung 2019/2020 Amt Krempermarsch

Amt Krempermarsch, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes Krempermarsch, ca. 1.145.923 kWh/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-11 Auftragsbekanntmachung
2018-10-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes Krempermarsch, ca. 1.145.923 kWh/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Krempermarsch, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Birkenweg 29
Postleitzahl: 25361
Postort: Krempe
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de/ 🌏
E-Mail: wegner@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031-261 📞
Fax: +49 3853031-255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: http://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-12 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 110-249912
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt. Angaben zu: — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert), — Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig-Holstein nach § 13 Abs. 1 TTG (wird durch den Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Amt Krempermarsch (Straßenbeleuchtung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Krempe, ca. 188.393 kWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Krempermarsch
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes Krempermarsch, ca. 957.530 kWhJahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Krempermarsch.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer- bzw.Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB,
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro,
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 1 TTG (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen),
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 3 TTG,
— Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.

Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bahrenfleth, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Land: Steinburg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Dägeling, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Gemeinde Elskop, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Gemeinde Grevenkop, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Stadt Krempe, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Gemeinde Kremperheide, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Gemeinde Krempermoor, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Gemeinde Neuenbrook, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Gemeinde Rethwisch, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Gemeinde Süderau, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Schulverband Krempermarsch, vertreten durch das Amt Krempermarsch
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert),
— Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig-Holstein nach § 13 Abs. 1 TTG (wird durch den Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bisz umAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 110-249912 (2018-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes Krempermarsch, ca. 1 145 923 kWh/Jahr
Gesamtwert des Auftrags: 552935.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 200-454381
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 110-249912
ABl. S-Ausgabe: 200

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Krempe, ca. 188 393 kWh/Jahr
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Krempermarsch, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Krempe sowie des Schulverbandes Krempermarsch, ca. 957 530 kWhJahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Krempermarsch

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postort: Neumünster
Land: Deutschland 🇩🇪
Neumünster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 90909.23 EUR 💰
Name: Stadtwerke Glückstadt GmbH
Postort: Glückstadt
Land: Steinburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 462026.74 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 200-454381 (2018-10-16)