Stromlieferung 2019/2020 für das Amt Usedom Nord und die amtsangehörigen Gemeinden

Amt Usedom Nord vertreten durch Kubus Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Usedom Nord und der amtsangehörigen Gemeinden (Teillos 1 und Teillos 2) sowie Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Zinnowitz gemäß Leistungsverzeichnis Liefermenge: ca. 1 392 852 kWh/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-18 Auftragsbekanntmachung
2018-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Usedom Nord und der amtsangehörigen Gemeinden (Teillos 1 und Teillos 2) sowie Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Zinnowitz gemäß Leistungsverzeichnis Liefermenge: ca. 1 392 852 kWh/Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Usedom Nord vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Möwenstraße 1
Postleitzahl: 17454
Postort: Ostseebad Zinnowitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de/ 🌏
E-Mail: landeck@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031256 📞
Fax: +49 3853031255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: http://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-19 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 095-215228
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Angaben zu: — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Amt Usedom-Nord (Straßenbeleuchtung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Usedom Nord und der amtsangehörigen Gemeinden.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020.
Liefermenge: ca. 398 753 kWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Usedom-Nord
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Usedom Nord und der amtsangehörigen Gemeinden,
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020,
Liefermenge: ca. 862 638 kWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Teillos 3 Amt Usedom Nord (Zinnowitz Öko)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Gemeinde Zinnowitz,
1.1.2019 bis 31.12.2020,
Liefermenge: ca. 131 461 kWh/Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Usedom Nord

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Auftragsunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Peenemünde vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Feldstraße
Postort: Peenemünde
Land: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Karlshagen vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 4
Postort: Ostseebad Karlshagen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Trassenheide vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Strandstraße 36
Postort: Ostseebad Trassenheide
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Mölschow vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Stadtweg 1
Postort: Mölschow
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Zinnowitz vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Möwenstraße 2
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin
E-Mail: info@kubus-mv.de 📧
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5162 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588-485-5162 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Organigramm/M%C3%BCller%E2%80%93Tillmann,-Norbert-(1.-Vergabekammer) 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 095-215228 (2018-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Usedom Nord und der amtsangehörigen Gemeinden (Teillos 1 und Teillos 2) sowie Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Zinnowitz (Teillos 3) gemäß Leistungsverzeichnis. Liefermenge: ca. 1 392.852 kWh/Jahr
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Gesamtwert des Auftrags: 631197.73 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-416127
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 095-215228
ABl. S-Ausgabe: 184

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Amtes Usedom Nord und der amtsangehörigen Gemeinden (Teillos 1 und Teillos 2) sowie Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Zinnowitz (Teillos 3) gemäß Leistungsverzeichnis.
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Liefermenge: ca. 1 392.852 kWh/Jahr
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Usedom Nord und der amtsangehörigen Gemeinden
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 398 753 kWh/Jahr
Liefermenge: ca. 862 638 kWh/Jahr
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Gemeinde Zinnowitz 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 131 461 kWh/Jahr

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-18 📅
Name: Energie Vorpommern GmbH
Postort: Greifswald
Land: Deutschland 🇩🇪
Vorpommern-Greifswald 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 185445.26 EUR 💰
384555.17 EUR 💰
61197.30 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Telefon: +49 385588-5165 📞
Fax: +49 385588-485-5817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 184-416127 (2018-09-24)