Stromlieferung 2019/2020 für das Universitätsklinikum Freiburg

WiSMa Gesellschaft für Wissen, Service und Material in der Medizin GmbH, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Universitätsklinikums Freiburg (Letztverbraucher) gemäß Leistungsverzeichnis über die Belieferung der WiSMa GmbH als Letztversorger
Gesamtmenge: ca. 2 045 907 kWh für das Lieferjahr 2019 und ca. 967 291 kWh für das Lieferjahr 2020
Lieferzeitraum: 1.1.2019 – 31.12.2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-21 Auftragsbekanntmachung
2018-11-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Universitätsklinikums Freiburg (Letztverbraucher) gemäß Leistungsverzeichnis über die Belieferung der WiSMa GmbH als Letztversorger Gesamtmenge: ca. 2 045 907 kWh für das Lieferjahr 2019 und ca. 967 291 kWh für das Lieferjahr 2020 Lieferzeitraum: 1.1.2019 – 31.12.2020.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: WiSMa Gesellschaft für Wissen, Service und Material in der Medizin GmbH, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Einsteinstraße 9
Postleitzahl: 79108
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-415769
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform "enPORTAL" auf www.enportal.de durchgeführt. Angaben zu: — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird von Auftraggeber angefordert), — Abfrage bei der Melde- und Informationsstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe gem. Punkt 3.4.6.Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung (wird durch den Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Universitätsklinikums Freiburg (Letztverbraucher) gemäß Leistungsverzeichnis über die Belieferung der WiSMa GmbH als Letztversorger
Gesamtmenge: ca. 2 045 907 kWh für das Lieferjahr 2019 und ca. 967 291 kWh für das Lieferjahr 2020
Lieferzeitraum: 1.1.2019 – 31.12.2020.
Bezeichnung des Loses: Los WISMA GmbH
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gesamtmenge: ca. 2 045 907 kWh für das Lieferjahr 2019 und ca. 967.291 kWh für das Lieferjahr 2020
Lieferzeitraum: 1.1.2019 – 31.12.2020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen" Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen" Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste, der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge In Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermengen/Jahr) des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Eigenerklärung nach Baden- Württembergischem Landesrecht, gem. Ziffer 3.4.5 VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungslogistikzentrum der Uniklinik Freiburg
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/oeffentliche-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform "enPORTAL" auf www.enportal.de durchgeführt.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird von Auftraggeber angefordert),
— Abfrage bei der Melde- und Informationsstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe gem. Punkt 3.4.6.Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung (wird durch den Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpkbwl.de 📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs.1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 184-415769 (2018-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Universitätsklinikums Freiburg (Letztverbraucher) gemäß Leistungsverzeichnis über die Belieferung der WiSMa GmbH als Letztversorger Gesamtmenge: ca. 2 045 907 kWh für das Lieferjahr 2019 und ca. 967 291 kWh für das Lieferjahr Jahr 2020 Lieferzeitraum: 1.1.2019-31.12.2020
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Gesamtwert des Auftrags: 1032932.19 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: WiSMa Gesellschaft für Wissen, Service und Material in der Medizin GmbH, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 229-523712
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 184-415769
ABl. S-Ausgabe: 229

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtmenge: ca. 2 045 907 kWh für das Lieferjahr 2019 und ca. 967 291 kWh für das Lieferjahr Jahr 2020
Lieferzeitraum: 1.1.2019-31.12.2020

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-26 📅
Name: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1032932.19 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 229-523712 (2018-11-26)