Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Gemeinde Ostseeheilbad Zingst vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Hanshäger Straße 1
Postort: Ostseeheilbad Zingst
Postleitzahl: 18374
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin”
Telefon: +49 3853031256📞
E-Mail: info@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031255 📠
Region: Vorpommern-Rügen🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung 2019/2020 für die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen des Auftraggebers
Liefermenge: ca. 1 339 877 kWh/Jahr”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 561254.25 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (SLP)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Auftraggebers.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 222 331 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (SB)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Auftraggebers.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 398 822 kWh/Jahr”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 3 Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (RLM)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Auftraggebers.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 718 724 kWh/Jahr”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 093-210572
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (SLP)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 13
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EMB Energie Mark Brandenburg GmbH
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 109489.32 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (SB)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postort: Neumünster
Region: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 183322.02 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Teillos 3 Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (RLM)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 14
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: enercity AG
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 268442.90 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens biszumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 163-372348 (2018-08-24)