Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Stadt Preetz und des Abwasserzweckverbands Preetz-Stadt und -Land, ca. 2 856 200 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Preetz, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 24
Postort: Preetz
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
E-Mail: wegner@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031-255 📠
Region: Plön🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Abwasserzweckverband Preetz-Stadt und -Land, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Postort: Preetz
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
Telefon: +49 3853031-255 📠
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromlieferung 2019/2020 Stadt Preetz und Abwasserzweckverband Preetz-Stadt und -Land”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Stadt Preetz und des...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung der Stadt Preetz und des Abwasserzweckverbands Preetz-Stadt und -Land, ca. 2 856 .200 kWh/Jahr
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1051629.57 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Stadt Preetz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Segeberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Stadt Preetz
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Stadt Preetz, ca. 1 241 228 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Abwasserzweckverband Preetz-Stadt und -Land
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Abwasserzweckverbandes Preetz-Stadt und -Land”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften des Abwasserzweckverbandes Preetz-Stadt und -Land, ca. 1 174 764 kWh/Jahr”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 3 Stadt Preetz (Straßenbeleuchtung)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Stadt Preetz, ca. 440 208 kWh/Jahr”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 062-136984
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Stadt Preetz
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Strom von Föhr Vertriebs-GmbH
Postort: Oevenum auf Föhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordfriesland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 497281.97 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Abwasserzweckverband Preetz-Stadt und -Land
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 375993.59 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Teillos 3 Stadt Preetz (Straßenbeleuchtung)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 178354.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bisz umAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 141-322830 (2018-07-24)