Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Abwasserzweckverband Naumburg/Saale, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Linsenberg 100
Postort: Naumburg
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031-261📞
E-Mail: wegner@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031-255 📠
Region: Burgenlandkreis🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung Abwasserzweckverband Naumburg/Saale 2019/2020
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Kläranlage Naumburg des Abwasserzweckverbandes Naumburg/Saale, ca. 949 847 kWh/Jahr.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 352518.97 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Naumburg des Abwasserzweckverbandes Naumburg/Saale
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Kläranlage Naumburg des Abwasserzweckverbandes Naumburg/Saale, ca. 949 847 kWh/Jahr.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 113-256738
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Kläranlage Naumburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Enercity AG
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 352518.97 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://www.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieter information nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabe vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 174-394478 (2018-09-10)