Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sankt-Michaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 861 411 kWh/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2018-06-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH”
Postanschrift: Holzmarkt 7
Postort: Burg
Postleitzahl: 25712
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/273📞
E-Mail: fink@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031/255 📠
Region: Dithmarschen🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Gemeinde Avelak
Postanschrift: Holzmarkt 7
Postort: Burg (Dithmarschen)
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/273📞
Telefon: +49 3853031/255 📠
Name: Gemeinde Buchholz
Name: Gemeinde Dingen
Name: Gemeinde Eddelak
Name: Gemeinde Eggstedt
Name: Gemeinde Frestedt
Name: Gemeinde Großenrade
Name: Gemeinde Hochdonn
Name: Gemeinde Kuden
Name: Gemeinde Quickborn
Name: Gemeinde Süderhastedt
Name: Gemeinde Brickeln
Name: Gemeinde Burg
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 22926
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn 2019/2020
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sankt-Michaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca....”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sankt-Michaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 861 411 kWh/Jahr
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 108-245694
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-07-10 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2018-07-26 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2018/S 120-273290 (2018-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Burg (Dithmarschen)
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 395989.24 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Dithmarschen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Burg-Sankt-Michaelisdonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Burg-Sankt-Michaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 699 354 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn (Straßenbeleuchtung)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung des Amtes Burg-Sankt-Michaelisdonn und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 162 057 kW/Jahr”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 108-245694
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postort: Oberhaching
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 314147.05 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Amt Burg-Sankt-Michaelisdonn (Straßenbeleuchtung)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWR Aktiengesellschaft
Postort: Worms
Region: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 81842.19 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 186-419827 (2018-09-24)