Stromlieferung aus erneuerbaren Energien 2019/2020 für die Gemeinden Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land

Gemeinde Glienicke/Nordbahn vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung der Auftraggeber.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 2 337 539 kWh/Jahr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-19 Auftragsbekanntmachung
2018-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung der Auftraggeber. Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020 Liefermenge: ca. 2 337 539 kWh/Jahr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Glienicke/Nordbahn vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 19
Postleitzahl: 16548
Postort: Glienicke/Nordbahn
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de/ 🌏
E-Mail: landeck@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031256 📞
Fax: +49 3853031255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: http://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-20 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 116-263455
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion Angaben zu: — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert), — Abfrage über vorliegende Eintragungen in der Liste der Auftragssperren gem. § 13 BbgVergG (wird durch den Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung der Auftraggeber.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 2 337 539 kWh/Jahr
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Gemeinden Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften der Auftraggeber.
Liefermenge: ca. 1 036 380 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Gemeinden Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land (SB)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Auftraggeber.
Liefermenge: ca. 1 301 159 kWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Auftraggeber

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für dieGeschäftsjahre 2015 bis 2017.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erbrachten Leistungen mitAngabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw .Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz,
Vergabegesetz im Fall derÜbertragung auf Nachunternehmer.

Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Auftragsunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Mühlenbecker Land vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Liebenwalder Straße 1
Postort: Mühlenbecker Land
Postleitzahl: 16567
Land: Oberhavel 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin
E-Mail: info@kubus-mv.de 📧
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert),
— Abfrage über vorliegende Eintragungen in der Liste der Auftragssperren gem. § 13 BbgVergG (wird durch den Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie für Auftraggeber aus Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens biszumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 116-263455 (2018-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung der Auftraggeber. Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020 Liefermenge: ca. 2.337.539 kWh/Jahr
Gesamtwert des Auftrags: 1109603.53 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 174-394384
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 116-263455
ABl. S-Ausgabe: 174

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Liefermenge: ca. 2.337.539 kWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Auftraggeber.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-04 📅
Name: Stadtwerke Neustrelitz GmbH
Postort: Neustrelitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Mecklenburgische Seenplatte 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 500512.30 EUR 💰
609091.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061 Schwerin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 174-394384 (2018-09-07)