Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis, die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.
Gesamtmenge: ca. 1 441 725 kWh/Jahr.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2021
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Simmerath, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Rathausplatz
Postort: Simmerath
Postleitzahl: 52152
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner Straße 5, 19061 Schwerin”
Telefon: +49 3853031/253📞
E-Mail: anders@kubus-mv.de📧
Fax: +49 3853031/255 📠
Region: Städteregion Aachen🏙️
URL: http://www.kubus-mv.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung aus erneuerbaren Energien für die Gemeinde Simmerath
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis, die elektrische Energie muss nachweislich...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis, die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen
Gesamtmenge: ca. 1 441 725 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2021
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 821645.17 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Gemeinde Simmerath (RLM)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis der Gemeinde Simmerath
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 524 111 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Gemeinde Simmerath (Straßenbeleuchtung)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 330 000 kWh/Jahr”
Zusätzliche Informationen:
“Durch sukzessive Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ist mit einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 330 000 kWh zu rechnen.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 3 Gemeinde Simmerath (SLP)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Auftraggebers gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtmenge: ca. 587 614 kWh/Jahr”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 030-064710
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Gemeinde Simmerath (RLM)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STAWAG Stadtwerke Aachen AG
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 264275.09 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Gemeinde Simmerath (Straßenbeleuchtung)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 183539.76 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Teillos 3 Gemeinde Simmerath (SLP)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWR Aktiengesellschaft
Postort: Worms
Region: Worms, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 373830.32 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2889📞
Fax: +49 221 / 147-3116 📠
URL: https://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 129-293781 (2018-07-05)