Stromlieferung für das Amt Lütjenburg, die amtsangehörigen Gemeinden, die Stadt Lütjenburg, die Stadtwerke Lütjenburg, den Kurbetrieb Hohwacht und den Wasserversorgungsbetrieb Blekendorf, 2019/2020

Amt Lütjenburg, vertreten durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen des Amtes Lütjenburg, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Lütjenburg, der Stadtwerke Lütjenburg, des Kurbetriebes Hohwacht und des Wasserversorgungsbetriebes Blekendorf, ca. 2 247 943 kWh/Jahr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-04 Auftragsbekanntmachung
2018-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen des Amtes Lütjenburg, der amtsangehörigen Gemeinden, der Stadt Lütjenburg, der Stadtwerke Lütjenburg, des Kurbetriebes Hohwacht und des Wasserversorgungsbetriebes Blekendorf, ca. 2 247 943 kWh/Jahr
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Lütjenburg, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Neverstorfer Straße 7
Postleitzahl: 24321
Postort: Lütjenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031/273 📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: https://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-05 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 192-433557
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt. Angaben zu: — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert), — Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig- Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Teillos 1 Amt Lütjenburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Lütjenburg, der amtsangehörigen Gemeinden, des Kurbetriebes Hohwacht, der Stadtwerke Lütjenburg und des Wasserversorgungsbetriebes Blekendorf, ca. 867 307 kWh/Jahr
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.12.2021 um 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2 Amt Lütjenburg (RLM)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Lütjenburg und der Stadtwerke Lütjenburg, ca. 741 856 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Teillos 3 Amt Lütjenburg (Straßenbeleuchtung)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtungen des Amtes Lütjenburg und der amtsangehörigen Gemeinden, ca. 256 063 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Teillos 4 Stadt Lütjenburg (SLP, SB)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Stadt Lütjenburg, ca. 376 509 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Teillos 5 Gemeinde Helmstorf (Ökostrom) (SLP,SB)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtungen der Gemeinde Helmstorf, ca. 6 208 kWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abnahmestellen gemäß Abnahmestellenverzeichnis des Amtes
Lütjenburg
Lütjenburg, insbesondere der Stadt Lütjenburg
Lütjenburg, insbesondere der Gemeinde Helmstorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste, der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw.
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR,
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 1 TTG (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen),
— Verpflichtungserklärung zu § 18 Absatz 3 TTG,
— Verpflichtungserklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Behrensdorf, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Land: Plön 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Blekendorf, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Dannau, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Giekau, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Helmstorf, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Högsdorf, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Hohenfelde, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Hohwacht, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Klamp, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Panker, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Gemeinde Schwartbuck, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Stadt Lütjenburg, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Stadtwerke Lütjenburg, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Wasserversorgungsbetrieb Blekendorf, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Kurbetrieb Hohwacht, vertreten durch das Amt Lütjenburg
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
Angaben zu:
— Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert),
— Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig- Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/Vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 192-433557 (2018-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1104239.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 240-547846
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 192-433557
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPortal“ auf www.enportal.de durchgeführt. Angaben zu: — Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird vom Auftraggeber angefordert), — Auszug aus dem Vergabe- und Korruptionsregister Schleswig- Holstein nach § 13 Abs. 2 TTG (wird vom Auftraggeber angefordert).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-20 📅
Name: Stadtwerke Burg GmbH
Postanschrift: Niegripper Chaussee 38a
Postort: Burg
Land: Deutschland 🇩🇪
Jerichower Land 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 448830.92 EUR 💰
338907.65 EUR 💰
Name: Stadtweke Burg GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 128520.67 EUR 💰
184338.82 EUR 💰
3641.14 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kubus Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPortal“ auf www.enportal.de durchgeführt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1,169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 240-547846 (2018-12-10)