Stromlieferung für das Amt Malchin am Kummerower See und die amtsangehörigen Gemeinden im Zeitraum 2019 - 2020

Amt Malchin am Kummerower See vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Malchin am Kummerower See und der amtsangehörigen Gemeinden.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020.
Liefermenge: ca. 923.483 kWh/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-15 Auftragsbekanntmachung
2018-06-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Malchin am Kummerower See und der amtsangehörigen Gemeinden. Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020. Liefermenge: ca. 923.483 kWh/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburgische Seenplatte 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Malchin am Kummerower See vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 17139
Postort: Malchin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de/ 🌏
E-Mail: info@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 3853031256 📞
Fax: +49 3853031255 📠
URL der Dokumente: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏
URL der Teilnahme: http://www.enportal.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-17 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 054-119009
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt. IV.2.6) Bindefrist des Angebotes In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion. Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, — Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Malchin am Kummerower See und der amtsangehörigen Gemeinden.
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020.
Liefermenge: ca. 923.483 kWh/Jahr.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 1
Bezeichnung des Loses: Los Amt Malchin
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Malchin am Kummerower See und der amtsangehörigen Gemeinden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Amtes Malchin am Kummerower See.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für dieGeschäftsjahre 2014 bis 2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr) des Liefer-bzw Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
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— um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Auftragsunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Basedow vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Land: Mecklenburgische Seenplatte 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Duckow vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Gemeinde Faulenrost vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Gemeinde Gielow vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Gemeinde Kummerow vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Stadt Neukalen vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Stadt Malchin vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Bertha- von- Suttner Straße 5, 19061Schwerin
Dokumente URL: https://www.enportal.de/index.php/oeffentliche-ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich über die Strom- und Gasbeschaffungsplattform „enPORTAL“ auf www.enportal.de durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes
In Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5162 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588-485-5162 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Organigramm/M%C3%BCller%E2%80%93Tillmann,-Norbert-(1.-Vergabekammer) 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 054-119009 (2018-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften und Straßenbeleuchtung des Amtes Malchin am Kummerower See und der amtsangehörigen Gemeinden. Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020 Liefermenge: ca. 923 483 kWh/Jahr
Gesamtwert des Auftrags: 443137.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 122-276929
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 054-119009
ABl. S-Ausgabe: 122

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
Liefermenge: ca. 923 483 kWh/Jahr
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften des Amtes Malchin am Kummerower See und der amtsangehörigen Gemeinden

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-19 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 122-276929 (2018-06-26)